Ratgeber

Auto im Leistungsbezug: was geschützt ist und was es kostet

Das Auto ist die häufigste Sorge im Antragsverfahren, dabei steht der Schutz ausdrücklich im Gesetz. Teuer wird es an einer anderen Stelle: bei den laufenden Kosten, für die der Regelsatz nichts vorsieht.

Kurz gesagt: Ein angemessenes Kraftfahrzeug bleibt für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt, das sagt § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II. Die Angemessenheit wird sogar vermutet, wenn du sie im Antrag erklärst. Eine Wertgrenze nennt das Gesetz nicht, die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gehen von einem erreichbaren Verkaufserlös von maximal 15.000 Euro abzüglich noch laufender Kredite aus. Was darüber liegt, zählt nicht komplett, sondern nur mit dem übersteigenden Wert gegen deinen Vermögensfreibetrag. Die laufenden Kosten trägt dagegen niemand für dich: Sprit, Steuer und Reparaturen stecken nicht im Regelsatz. Absetzbar sind nur die Kfz-Haftpflicht und 0,20 Euro je Entfernungskilometer zur Arbeit, und beides nur, soweit es den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt. Was das für deinen Anspruch bedeutet, rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner durch.

Ein Auto je erwerbsfähiger Person ist geschützt

Der Gesetzeswortlaut ist kurz und eindeutig. Nicht zu berücksichtigen ist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II "ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt".

In diesem einen Satz stecken drei Regeln, die im Alltag oft durcheinandergehen:

Verschwiegen werden darf das Auto trotzdem nicht. Die Erklärung im Antrag beziehungsweise in der Selbstauskunft zum Vermögen ist gerade die Voraussetzung dafür, dass die Vermutung greift. Wer das Fahrzeug gar nicht angibt und das Jobcenter erfährt später davon, verliert nicht nur die Vermutung, sondern riskiert eine Rückforderung.

Die 15.000-Euro-Grenze steht nicht im Gesetz

Was "angemessen" heißt, lässt das SGB II offen. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II mit Stand 1. Januar 2026 füllen die Lücke mit einer klaren Faustregel: "Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 15.000,00 EUR erreichbar, ist von Angemessenheit auszugehen."

Zwei Details daran werden oft übersehen. Erstens zählt der erreichbare Verkaufserlös, also der reale Marktwert, nicht der Neupreis und nicht der Listenwert. Zweitens wird ein laufender Kredit abgezogen, weil beim Verkauf zuerst die Bank bedient werden muss. Ein Wagen mit 18.000 Euro Marktwert und 5.000 Euro Restschuld liegt damit bei 13.000 Euro und bleibt angemessen.

Die Weisung nennt zusätzlich Umstände des Einzelfalls: Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der Kfz im Haushalt und Zeitpunkt des Erwerbs. Als Maßstab zitiert sie die Auslegung mehrerer Sozialgerichte, nämlich "ein zuverlässiges, möglichst wenig reparaturanfälliges, sicheres und arbeitstäglich benutzbares Kfz, weder Luxus, noch eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Motorleistung", also einen Mittelklassewagen.

Wird die Grenze gerissen, ist das kein Totalverlust. "Soweit angegeben wird, dass ein Kraftfahrzeug nicht angemessen ist, ist der die Angemessenheit übersteigende Wert auf den Vermögensfreibetrag anzurechnen", heißt es in der Weisung. Nur die Differenz landet also im Vermögen, und dort gelten seit dem 1. Juli 2026 die altersabhängigen Freibeträge des § 12 Abs. 2 SGB II.

Fall (alleinstehend, 44 Jahre, Freibetrag 12.500 €)Wert des AutosZählt als VermögenFolge
Gebrauchtwagen, kein Kredit8.000 €0 €vollständig geschützt
jüngerer Wagen, kein Kredit15.000 €0 €gerade noch angemessen
jüngerer Wagen, 5.000 € Restkredit18.000 €0 €13.000 € erreichbar, angemessen
hochwertiger Wagen, kein Kredit21.000 €6.000 €6.000 € gegen 12.500 € Freibetrag, Anspruch bleibt
derselbe Wagen plus 8.000 € Erspartes21.000 €14.000 €1.500 € über dem Freibetrag, zunächst kein Anspruch

Die Freibeträge und die Frage, was sonst noch geschützt bleibt, stehen ausführlich im Artikel zum Schonvermögen 2026. Wichtig für die Zeitrechnung: Die frühere Karenzzeit für das Vermögen mit 40.000 Euro im ersten Jahr ist zum 1. Juli 2026 entfallen, geprüft wird ab dem ersten Tag. Die Weisung trägt zwar den Stand 1. Januar 2026 und bildet an einigen Stellen noch das alte Karenzzeitrecht ab, ihre Aussagen zum Kraftfahrzeug hängen daran aber nicht.

Was das Jobcenter prüft, wenn es nachfragt

Solange die Angaben plausibel sind, bleibt es bei der Vermutung. Kommt es doch zur Prüfung, arbeitet das Jobcenter die Checkliste aus der Anlage der Weisung ab. Sie nennt für Kraftfahrzeuge genau diese Punkte:

NachweisWofür
Zulassungsbescheinigung Teil IHalter, Modell, Erstzulassung
KilometerstandBewertung des Fahrzeugs
Verbindlichkeiten, zum Beispiel Kredit mit aktuellem StandAbzug vom erreichbaren Erlös
gegebenenfalls Wertermittlung über das InternetGegenprüfung unplausibler Angaben

Als Maßstab für die Feststellung nennt dieselbe Anlage den "maximal angemessenen Wert, i.d.R. 15.000,00 EUR", mit dem ausdrücklichen Zusatz, dass die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Wird das Fahrzeug als unangemessen eingestuft, sind "die Gründe für die Entscheidung im Bescheid zu dokumentieren". Fehlt diese Begründung, ist das ein guter Ansatzpunkt für den Widerspruch.

Ein Sonderfall ist der Verkauf. Wer sein Auto zu Geld macht, erhält nichts wertmäßig dazu, sondern tauscht nur die Form seines Vermögens. Die Weisung grenzt beides so ab: Einkommen ist alles, was jemand "in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält", Vermögen das, was er "in der Bedarfszeit bereits hat". Der Erlös ist deshalb kein Einkommen und wird nicht auf den Monatsanspruch angerechnet. Er verliert aber den besonderen Schutz der Nr. 2: Aus einem geschützten Auto wird ungeschütztes Geld, das ab sofort voll gegen den Vermögensfreibetrag zählt. Ein Verkauf "zur Sicherheit" vor dem Antrag verschlechtert die Lage also eher, als dass er hilft.

Im Regelsatz steckt kein Cent für Kraftstoff

Das Auto darfst du behalten, bezahlen musst du es selbst. Wie wenig dafür vorgesehen ist, zeigt die Herleitung des Regelsatzes. Die Abteilung 07 (Verkehr) ist nach § 5 RBEG mit 39,01 Euro regelbedarfsrelevant, und in der Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 19/22750) ist offengelegt, woraus dieser Betrag besteht. Ermittelt wurde er aus einer Sonderauswertung für Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe, Autogas, Strom für Elektroautos und Schmiermittel.

Position der Abteilung 07Regelbedarfsrelevant
Kaufpreis für Fahrräder1,31 €
Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder1,61 €
Wartungen, Pflege und Reparaturen von Fahrzeugen0,93 €
fremde Verkehrsdienstleistungen (Bus, Bahn, Taxi)35,16 €
Summe Abteilung 0739,01 €

Das sind die Beträge der Ausgangsberechnung von 2021 auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, fortgeschrieben wird seither nur die Gesamtsumme des Regelbedarfs. Der Größenordnung nach ändert das nichts: Der Regelsatz bildet Bus und Bahn ab, kein Auto. Tankfüllung, Kfz-Steuer, Inspektion und der neue Satz Reifen kommen aus den 563 Euro, die auch Essen, Kleidung und Strom decken müssen. Wie sich diese Summe aufteilt, steht im Artikel zur Zusammensetzung des Regelsatzes.

Einen Mehrbedarf für ein Auto sieht das Gesetz nicht vor. Die Mehrbedarfe des § 21 SGB II sind abschließend und betreffen Alleinerziehende, Schwangere, Krankheit und Behinderung sowie dezentrale Warmwasserbereitung, nicht die Mobilität.

Zwei Kfz-Kosten mindern das anrechenbare Einkommen

Wer Einkommen hat, kann für das Auto immerhin zwei Posten absetzen. Beide stehen in § 11b SGB II und sind in der Grundsicherungsgeld-Verordnung beziffert:

Und jetzt die Stelle, an der die meisten Rechnungen kippen: Bei Erwerbstätigen ersetzt der Grundfreibetrag von 100 Euro nach § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II genau diese Beträge. Versicherungspauschale, Kfz-Haftpflicht und Kilometergeld sind darin bereits enthalten. Wirksam werden sie erst, wenn ihre Summe die 100 Euro übersteigt, und nachweisen darfst du das nur bei einem Erwerbseinkommen über 400 Euro im Monat (§ 11b Abs. 2 Satz 2 SGB II).

SituationWas abgesetzt wird
Erwerbseinkommen bis 400 € (Minijob)pauschal 100 €, kein Nachweis möglich
Erwerbseinkommen über 400 €, Kfz-Kosten unter 100 €pauschal 100 €
Erwerbseinkommen über 400 €, Kfz-Kosten über 100 €die nachgewiesene Summe statt der 100 €
kein Erwerbseinkommen, aber andere Einnahmen (Rente, Krankengeld)30 € Versicherungspauschale plus Kfz-Haftpflicht in nachgewiesener Höhe

Der letzte Fall ist der unterschätzte. Wer kein Erwerbseinkommen hat, für den gibt es auch keinen Grundfreibetrag, der die Posten schluckt. Die Kfz-Haftpflicht wirkt dann in voller Höhe neben der Versicherungspauschale von 30 Euro. Die Staffel des § 11b Abs. 3 SGB II, also der eigentliche Erwerbstätigenfreibetrag, kommt in beiden Fällen zusätzlich obendrauf.

Drei Rechnungen mit demselben Haushalt

Beispiel ist eine alleinstehende Person mit 480 Euro Kaltmiete, 90 Euro Nebenkosten und 70 Euro Heizung. Der Bedarf liegt bei 1.203 Euro: 563 Euro Regelbedarf plus 640 Euro Unterkunft. Angenommen sind ein Arbeitsweg von 25 Kilometern einfach, also 0,20 x 25 x 19 = 95 Euro, und eine Kfz-Haftpflicht von 480 Euro im Jahr, also 40 Euro im Monat. Zusammen mit der Versicherungspauschale von 30 Euro ergibt das 165 Euro statt der 100 Euro Grundfreibetrag, ein Unterschied von 65 Euro.

FallEinkommenAbgesetztAngerechnetAnspruchIn der Haushaltskasse
ohne Einkommen0 €0 €0 €1.203,00 €1.203,00 €
1.200 € brutto, Kfz-Kosten nicht nachgewiesen1.200 €348 € (100 € plus Staffel)852,00 €351,00 €1.551,00 €
1.200 € brutto, 165 € nachgewiesen1.200 €413 € (165 € plus Staffel)787,00 €416,00 €1.616,00 €
800 € Erwerbsminderungsrente mit Auto800 €70 € (30 € plus 40 € Haftpflicht)730,00 €473,00 €1.273,00 €
dieselbe Rente ohne Auto800 €30 €770,00 €433,00 €1.233,00 €

Der Nachweis der tatsächlichen Kfz-Kosten bringt in diesem Haushalt 65 Euro mehr Anspruch im Monat, also 780 Euro im Jahr. Er ist kein Geschenk, sondern gleicht Ausgaben aus, die tatsächlich anfallen. Aber er verschiebt auch die Grenze, ab der gar nichts mehr gezahlt wird: Ohne Nachweis endet der Anspruch dieses Haushalts bei rund 1.551 Euro Brutto, mit den nachgewiesenen 165 Euro erst bei rund 1.616 Euro. Wie sich der Anspruch über alle Lohnstufen entwickelt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer, und wo die Grenze für deinen Haushalt liegt, steht im Artikel Ab welchem Gehalt entfällt das Grundsicherungsgeld.

Bei der Rente zeigt sich der Effekt noch deutlicher: Die 40 Euro Haftpflicht wirken dort ungebremst, weil kein Grundfreibetrag sie aufsaugt. Die Rechenbeispiele sind Näherungen mit den Regelsätzen 2026, Brutto und Netto sind gleichgesetzt. Verbindlich rechnet das Jobcenter.

Autokauf, Reparatur und Führerschein

Für die Anschaffung oder eine teure Reparatur gibt es aus dem Regelsatz nichts und in der Regel auch kein Darlehen für den Lebensunterhalt, denn ein Auto gehört nicht zu den Bedarfen, die der Regelbedarf abdeckt. Die einmaligen Bedarfe des § 24 Abs. 3 SGB II, also Erstausstattung und Sonderbedarfe, nennen Wohnung, Bekleidung und Schwangerschaft, kein Fahrzeug.

Der Weg führt deshalb über die Eingliederungsleistungen, nicht über den Lebensunterhalt. Aus dem Vermittlungsbudget nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 44 SGB III kann das Jobcenter die angemessenen Kosten der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung übernehmen. Dazu zählen Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch und, wenn die Stelle es verlangt, auch Kosten rund um den Führerschein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, das Jobcenter entscheidet nach Ermessen und darf Pauschalen festlegen. Was im Einzelnen möglich ist und wie du es beantragst, steht im Artikel zur Förderung vom Jobcenter. Wichtig ist in allen diesen Fällen: Der Antrag muss vor dem Kauf oder der Anmeldung gestellt sein, nachträglich wird nichts erstattet.

Zwei weitere Punkte lohnen den Blick. Wer das Auto beruflich braucht, sollte das im Antrag benennen, weil es die Angemessenheit stützt: Die Sozialgerichte sprechen von einem "arbeitstäglich benutzbaren" Fahrzeug. Und wer eine Stelle ablehnen will, weil sie ohne Auto nicht erreichbar wäre, sollte die Pendelzeiten genau prüfen, bevor er ablehnt.

Häufige Fragen

Darf ich mit Grundsicherungsgeld ein Auto haben?

Ja. § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nimmt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft ausdrücklich vom Vermögen aus. Abmelden oder verkaufen musst du nichts, solange es angemessen ist.

Wie teuer darf das Auto beim Grundsicherungsgeld sein?

Eine Wertgrenze steht nicht im Gesetz. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit mit Stand 1. Januar 2026 gehen von Angemessenheit aus, wenn ein Verkaufserlös abzüglich noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 15.000 Euro erreichbar ist. Ein Wagen mit 18.000 Euro Wert und 5.000 Euro Restkredit bleibt damit angemessen.

Muss ich das Auto beim Jobcenter angeben?

Ja, im Antrag beziehungsweise in der Selbstauskunft zum Vermögen. Genau daran hängt dein Vorteil: Die Angemessenheit wird vermutet, wenn du sie im Antrag erklärst. Geprüft wird erst bei unplausiblen Angaben.

Was passiert, wenn das Auto mehr als 15.000 Euro wert ist?

Dann zählt nur der übersteigende Wert als Vermögen und wird auf den Freibetrag angerechnet, der je nach Alter zwischen 5.000 und 20.000 Euro liegt. Bei einem Wagen für 21.000 Euro sind das 6.000 Euro. Der Anspruch entfällt erst, wenn der Freibetrag zusammen mit dem übrigen Vermögen überschritten wird.

Darf ein Paar zwei Autos haben?

Ja, wenn beide erwerbsfähig sind, denn der Schutz gilt je erwerbsfähiger Person. Das Auto eines nicht erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist dagegen normales Vermögen und nur über dessen Altersfreibetrag geschützt.

Zahlt das Jobcenter Sprit, Versicherung oder Reparaturen?

Nein. Die Abteilung Verkehr im Regelsatz umfasst 39,01 Euro in der Ausgangsberechnung von 2021 und wurde aus Haushalten ohne Kraftstoffausgaben ermittelt: Fahrräder, Fahrzeugwartung und Bus- oder Bahnfahrten. Autokosten kommen aus dem Regelsatz, einen Mehrbedarf für ein Auto gibt es nicht.

Kann ich die Kfz-Versicherung vom Einkommen absetzen?

Die Haftpflicht ja, die Kasko nicht. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und wird mit einem Zwölftel des nachgewiesenen Jahresbeitrags abgesetzt. Bei Erwerbstätigen steckt sie allerdings im Grundfreibetrag von 100 Euro und wirkt erst, wenn alle Absetzbeträge zusammen darüber liegen.

Wie viel bekomme ich für die Fahrt zur Arbeit angerechnet?

0,20 Euro je Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung, bei einer Fünf-Tage-Woche für 19 Arbeitstage im Monat. Bei 25 Kilometern sind das 95 Euro. Höhere Ausgaben kannst du nachweisen, die Pauschale wird aber auf die Kosten eines zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittels begrenzt.

Was passiert, wenn ich mein Auto verkaufe?

Der Erlös ist kein Einkommen, sondern bleibt Vermögen, weil du nichts wertmäßig dazu erhältst. Aus dem geschützten Auto wird aber ungeschütztes Geld, das voll gegen den Vermögensfreibetrag zählt. Ein vorsorglicher Verkauf vor dem Antrag verschlechtert die Lage meist.

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