Kurz gesagt: Das Grundsicherungsgeld (bis 30. Juni 2026 Bürgergeld) ist die Leistung nach dem SGB II für erwerbsfähige Menschen zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze, zuständig ist das Jobcenter. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist die Leistung nach dem SGB XII für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung, zuständig ist das Sozialamt. Die Regelsätze sind identisch, die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht.
Warum die Verwechslung gerade jetzt zunimmt
Seit der Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 klingen beide Leistungen zum Verwechseln ähnlich. Wer nach "Grundsicherung Rechner" sucht, meint oft die Rente-Aufstockung nach dem SGB XII, landet aber bei Rechnern für die Leistung des Jobcenters. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Antrag, Amt und Anrechnungsregeln verschieden sind. Was sich mit der Umbenennung geändert hat, steht hier.
Die Unterschiede im Überblick
| Grundsicherungsgeld | Grundsicherung im Alter | |
|---|---|---|
| Gesetz | SGB II | SGB XII (4. Kapitel) |
| Zuständig | Jobcenter | Sozialamt |
| Zielgruppe | Erwerbsfähige von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze und ihre Bedarfsgemeinschaft | Menschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung |
| Regelsatz 2026 (alleinstehend) | 563 € | 563 € |
| Kosten der Unterkunft | im angemessenen Rahmen | im angemessenen Rahmen |
| Rente | wird angerechnet | wird voll angerechnet (Freibetrag nur für zusätzliche Altersvorsorge) |
| Erwerbseinkommen | Freibetrag-Staffel nach § 11b SGB II (100 € plus 20/30/10 Prozent) | 30 Prozent des Erwerbseinkommens frei, gedeckelt auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 |
Welche Leistung gilt für mich?
- Du bist unter der Regelaltersgrenze und kannst grundsätzlich mindestens 3 Stunden täglich arbeiten: Grundsicherungsgeld beim Jobcenter. Deinen voraussichtlichen Anspruch kannst du mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner kostenlos durchrechnen, inklusive Zuverdienst-Optimierer.
- Du hast die Regelaltersgrenze erreicht (je nach Geburtsjahrgang rund 66 Jahre) und deine Rente reicht nicht: Grundsicherung im Alter beim Sozialamt.
- Du bist dauerhaft voll erwerbsgemindert (festgestellt durch den Rentenversicherungsträger): Grundsicherung bei Erwerbsminderung beim Sozialamt.
- Du bist vorübergehend erwerbsunfähig oder die Erwerbsminderung ist nicht dauerhaft: in der Regel weiterhin SGB II über die Bedarfsgemeinschaft beziehungsweise Sozialgeld.
Alle Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet der zuständige Träger.
Häufige Fragen
Ist Grundsicherungsgeld dasselbe wie Grundsicherung im Alter?
Nein. Grundsicherungsgeld ist die SGB-II-Leistung des Jobcenters für Erwerbsfähige. Grundsicherung im Alter ist die SGB-XII-Leistung des Sozialamts für Menschen ab der Regelaltersgrenze oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung.
Wer bekommt Grundsicherung im Alter statt Grundsicherungsgeld?
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Alle anderen Erwerbsfähigen fallen ins SGB II.
Sind die Beträge gleich hoch?
Die Regelsätze sind identisch (2026: 563 Euro alleinstehend, je 506 Euro für Paare). Unterschiede entstehen bei der Anrechnung von Renten, Erwerbseinkommen und Vermögen.
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