Ratgeber

Von Hartz IV zum Grundsicherungsgeld: die Chronik

Dreimal umbenannt, einmal vom Bundesverfassungsgericht kassiert, mehrfach reformiert: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat seit 2005 eine bewegte Geschichte. Hier ist sie im Überblick, mit allen Regelsätzen.

Kurz gesagt: Es ist durchgehend dieselbe Leistung nach dem SGB II, nur der Name hat sich geändert. Von 2005 bis 2022 hieß sie Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV), von 2023 bis Juni 2026 Bürgergeld, seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Der Regelsatz für Alleinstehende stieg in dieser Zeit von 345 Euro auf 563 Euro. Zuständig war und ist das Jobcenter.

2005: Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden Arbeitslosengeld II

Am 1. Januar 2005 trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft, benannt nach dem Vorsitzenden der zuständigen Kommission und deshalb als Hartz IV bekannt. Es legte zwei bis dahin getrennte Leistungen zusammen: die Arbeitslosenhilfe, die sich am früheren Lohn orientierte, und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Übrig blieb eine einheitliche, bedürftigkeitsgeprüfte Pauschale, das Arbeitslosengeld II.

Der Regelsatz für Alleinstehende lag anfangs bei 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Diese Ost-West-Differenz wurde zum 1. Juli 2006 abgeschafft, seitdem gilt bundesweit derselbe Betrag.

Neu war auch die Struktur, die bis heute gilt und die der Grundsicherungsgeld-Rechner abbildet: Regelbedarf plus Mehrbedarfe plus Kosten der Unterkunft ergeben den Bedarf, davon wird anrechenbares Einkommen abgezogen.

2010: Das Bundesverfassungsgericht kippt die Berechnung

Am 9. Februar 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvL 1/09), dass die Regelleistungen nicht verfassungsgemäß ermittelt worden waren. Gerügt wurde nicht die Höhe, sondern die Methode: willkürliche Abschläge von den statistischen Daten, eine Fortschreibung anhand der Rentenwerte statt anhand der tatsächlichen Lebenshaltungskosten und vor allem der Bedarf von Kindern, der einfach als Prozentsatz des Erwachsenenbedarfs geschätzt worden war.

Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 Zeit für eine Neuregelung und verlangte zusätzlich eine Härtefallklausel für unabweisbare Sonderbedarfe. Die Folge: das Regelbedarfsermittlungsgesetz und, zum 1. Januar 2011, die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche, das sogenannte Bildungspaket. Seither wird der Regelbedarf aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet und jährlich fortgeschrieben.

2023: Aus Hartz IV wird Bürgergeld

Zum 1. Januar 2023 trat das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Es brachte mehr als einen neuen Namen und wurde in zwei Stufen umgesetzt.

Zum 1. Januar 2024 folgte die bislang letzte Erhöhung, um 61 Euro auf 563 Euro. Für 2025 und 2026 wurde jeweils eine Nullrunde festgestellt, weil die Fortschreibungsformel nach der zuvor stark gestiegenen Inflation kein Plus mehr ergab. Wer bereits im Bezug ist, hat Besitzschutz, der Betrag wird also nicht gesenkt.

2026: Grundsicherungsgeld

Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde am 17. Dezember 2025 vom Kabinett beschlossen, am 5. März 2026 vom Bundestag verabschiedet und am 27. März 2026 vom Bundesrat gebilligt. Es tritt ab dem 1. Juli 2026 schrittweise in Kraft. Die Geldleistung heißt seitdem Grundsicherungsgeld.

Die Reform ist mehr als eine Umbenennung, an der Rechenformel ändert sie aber nichts. Die wichtigsten Punkte:

Was das im Detail für Leistungsberechtigte bedeutet, steht im Überblicksartikel Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld.

Der Regelsatz für Alleinstehende im Zeitverlauf

ZeitpunktName der LeistungRegelsatz alleinstehend
1. Januar 2005Arbeitslosengeld II345 € (West), 331 € (Ost)
1. Juli 2006Arbeitslosengeld II345 € bundesweit
1. Januar 2011Arbeitslosengeld IINeuberechnung nach dem Urteil, plus Bildungspaket
1. Januar 2023Bürgergeld502 €
1. Januar 2024Bürgergeld563 €
1. Januar 2025Bürgergeld563 € (Nullrunde)
1. Januar 2026Bürgergeld563 € (Nullrunde, Besitzschutz)
1. Juli 2026Grundsicherungsgeld563 €

Zwischen 2011 und 2022 stieg der Regelsatz in kleinen jährlichen Schritten von 364 Euro auf 449 Euro. Die beiden großen Sprünge kamen 2023 und 2024 als Reaktion auf die Inflation. Wie sich der heutige Regelsatz mit Miete, Mehrbedarf und Einkommen zu einem konkreten Anspruch zusammensetzt, rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner in wenigen Sekunden durch.

Was sich in 21 Jahren nicht geändert hat

Bei allen Namenswechseln ist der Kern der Leistung bemerkenswert stabil geblieben:

Häufige Fragen

Wie hieß das Grundsicherungsgeld früher?

Von 2005 bis 2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV), von 2023 bis Juni 2026 Bürgergeld. Seit dem 1. Juli 2026 heißt es Grundsicherungsgeld.

Wann wurde Hartz IV eingeführt?

Am 1. Januar 2005. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige wurden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt, der Regelsatz betrug 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten.

Warum wurde das Bürgergeld umbenannt?

Das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende kehrt zum Begriff Grundsicherung zurück und legt den Schwerpunkt wieder stärker auf Vermittlung und Mitwirkung. Bundestag und Bundesrat beschlossen es im März 2026.

Ist das Grundsicherungsgeld höher als Hartz IV?

Nominal ja, 563 statt 345 Euro. Die Umbenennungen selbst haben die Höhe aber nie verändert, erhöht wurde immer zum Jahreswechsel. 2025 und 2026 gab es eine Nullrunde.

Gilt mein alter Bescheid mit dem Wort Bürgergeld noch?

Ja. Behörden dürfen den alten Begriff sogar noch bis zum 31. Dezember 2026 verwenden. Gemeint ist dieselbe Leistung.

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