Deine Angaben
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende gilt nur ohne Partner im Haushalt.
Dein voraussichtlicher Anspruch
So setzt sich der Bedarf zusammen
| Regelbedarf | 0 € |
| Mehrbedarf | 0 € |
| Kosten der Unterkunft | 0 € |
| Gesamtbedarf | 0 € |
| Anrechenbares Einkommen | 0 € |
| davon Erwerbstätigenfreibetrag | 0 € |
| Grundsicherungsgeld | 0 € |
Zuverdienst-Optimierer
Das können offizielle Rechner nicht: Diese Tabelle zeigt für verschiedene Bruttolöhne, wie viel dein Haushalt insgesamt zur Verfügung hat (Lohn plus Grundsicherungsgeld) und welche Behaltequote je zusätzlichem Euro gilt. Solange Anspruch besteht, gilt: verfügbar = Bedarf plus Freibetrag.
Annahme: Netto ungefähr gleich Brutto im typischen Aufstocker-Bereich. Genaue Abzüge hängen von deiner Steuerklasse ab.
| Brutto/Monat | Grundsicherungsgeld | Verfügbar gesamt | Behaltequote je Euro |
|---|
Regelsätze 2026: die Tabelle
2026 gilt eine Nullrunde mit Besitzschutz: Die Regelsätze bleiben gegenüber 2025 unverändert. Auch die Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 ändert an den Beträgen nichts (alle Details zur Umbenennung).
| Personengruppe (Regelbedarfsstufe) | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende und Alleinerziehende (Stufe 1) | 563 € |
| Paare in Bedarfsgemeinschaft, je Partner (Stufe 2) | 506 € |
| Erwachsene 18 bis 24 im Elternhaushalt (Stufe 3) | 451 € |
| Kinder und Jugendliche 14 bis 17 Jahre (Stufe 4) | 471 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre (Stufe 5) | 390 € |
| Kinder 0 bis 5 Jahre (Stufe 6) | 357 € |
Dazu kommen die Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung) im angemessenen Rahmen sowie gegebenenfalls Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere.
Wie viel darf ich zum Grundsicherungsgeld dazuverdienen?
Wer arbeitet und aufstockt, behält einen Teil des Lohns anrechnungsfrei (Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II). Die Staffel gilt beim Grundsicherungsgeld genauso wie vorher beim Bürgergeld:
| Bruttolohn im Monat | davon anrechnungsfrei |
|---|---|
| 0 bis 100 € | 100 Prozent (Grundfreibetrag) |
| 100,01 bis 520 € | 20 Prozent |
| 520,01 bis 1.000 € | 30 Prozent |
| 1.000,01 bis 1.200 € | 10 Prozent |
| 1.000,01 bis 1.500 € mit mindestens einem Kind | 10 Prozent |
Beispiel: Bei 520 € Brutto (Minijob) bleiben 184 € anrechnungsfrei, bei 1.000 € sind es 328 €, das Maximum liegt bei 348 € ohne Kind und 378 € mit Kind. Der Zuverdienst-Optimierer oben rechnet das für deinen Haushalt durch und zeigt, ab welchem Brutto der Anspruch endet.
So wird das Grundsicherungsgeld berechnet
Die Kerngleichung ist einfach: Anspruch = Regelbedarf + Mehrbedarf + Kosten der Unterkunft minus anrechenbares Einkommen.
- Regelbedarf: Summe der Regelsätze aller Personen der Bedarfsgemeinschaft (Tabelle oben).
- Mehrbedarf: zum Beispiel für Alleinerziehende (36 Prozent oder 12 Prozent je Kind, maximal 60 Prozent) oder Schwangere ab der 13. Woche (17 Prozent).
- Kosten der Unterkunft: Miete, Nebenkosten und Heizung, soweit angemessen.
- Anrechenbares Einkommen: Nettolohn minus Erwerbstätigenfreibetrag, dazu Kindergeld (259 € je Kind) und sonstiges Einkommen wie Unterhalt.
Solange ein Anspruch besteht, gilt außerdem: verfügbares Haushaltseinkommen = Gesamtbedarf plus Erwerbstätigenfreibetrag. Genau deshalb lohnt sich Arbeit im Leistungsbezug immer, nur unterschiedlich stark je Lohnstufe.
Häufige Fragen
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. An den Regelsätzen und den Berechnungsformeln ändert die Umbenennung nichts. Alle Details stehen auf der Seite Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
2026 gilt eine Nullrunde. Alleinstehende erhalten 563 Euro, Paare je 506 Euro. Kinder erhalten je nach Alter 357 Euro (0 bis 5), 390 Euro (6 bis 13) oder 471 Euro (14 bis 17).
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Die ersten 100 Euro Bruttolohn bleiben komplett frei. Von 100,01 bis 520 Euro bleiben 20 Prozent, von 520,01 bis 1.000 Euro 30 Prozent und von 1.000,01 bis 1.200 Euro 10 Prozent (mit Kind bis 1.500 Euro). Der Optimierer oben zeigt den Effekt.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja. Das Kindergeld (2026: 259 Euro je Kind) gilt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf.
Ist der Rechner verbindlich?
Nein, es ist eine Näherung zur Orientierung. Verbindlich entscheidet das Jobcenter, unter anderem wegen Vermögensprüfung und regionaler Mietobergrenzen.