Umbenennung zum 1. Juli 2026

Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld

Seit dem 1. Juli 2026 trägt das Bürgergeld offiziell den Namen Grundsicherungsgeld. Hier steht, was sich mit der Umbenennung ändert, was gleich bleibt und ob du etwas tun musst.

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Das Wichtigste in Kürze

Was ändert sich zum 1. Juli 2026?

Vor allem der Name. Die Leistung, die von 2005 bis 2022 Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hieß und ab 2023 Bürgergeld, heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Neue Bescheide, Formulare und Schreiben des Jobcenters verwenden nach und nach den neuen Namen. Auch offizielle Informationsseiten stellen den Begriff schrittweise um.

Wenn dein Bewilligungsbescheid noch vom Bürgergeld spricht, ist das kein Problem: Er bleibt gültig, gemeint ist dieselbe Leistung.

Was bleibt gleich?

An der Höhe und der Berechnung ändert die Umbenennung nichts. Es gelten weiterhin die Regelsätze 2026 (Nullrunde mit Besitzschutz):

PersonengruppeRegelsatz 2026
Alleinstehende und Alleinerziehende563 €
Paare in Bedarfsgemeinschaft, je Partner506 €
Kinder 14 bis 17 Jahre471 €
Kinder 6 bis 13 Jahre390 €
Kinder 0 bis 5 Jahre357 €

Ebenfalls unverändert bleiben:

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Häufige Fragen zur Umbenennung

Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?

Ja. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. Gemeint ist dieselbe Leistung nach dem SGB II, die vom Jobcenter gezahlt wird.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?

Inhaltlich zunächst keiner. Die Umbenennung ändert weder die Regelsätze noch die Berechnungsformeln. Wer bisher Bürgergeld bezogen hat, bezieht jetzt Grundsicherungsgeld in gleicher Höhe.

Muss ich einen neuen Antrag stellen?

Nein. Laufende Bewilligungen gelten weiter, die Zahlung läuft ohne Unterbrechung. Beim nächsten Weiterbewilligungsantrag verwendest du einfach die aktuellen Formulare des Jobcenters.

Gilt mein alter Bescheid mit dem Wort Bürgergeld noch?

Ja. Bescheide, die vor dem 1. Juli 2026 erlassen wurden, bleiben gültig. Der neue Name wird bei neuen Bescheiden und Schreiben nach und nach verwendet.

Wie berechne ich meinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld?

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