Das Wichtigste in Kürze
- Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Es ist dieselbe Leistung nach dem SGB II, zuständig bleibt das Jobcenter.
- Die Regelsätze bleiben unverändert (Nullrunde 2026 mit Besitzschutz): 563 Euro für Alleinstehende, je 506 Euro für Paare.
- Die Berechnung bleibt gleich: Regelbedarf plus Mehrbedarf plus Kosten der Unterkunft, abzüglich anrechenbarem Einkommen.
- Du musst nichts tun: Laufende Bewilligungen gelten weiter, die Zahlung läuft ohne Unterbrechung.
Was ändert sich zum 1. Juli 2026?
Vor allem der Name. Die Leistung, die von 2005 bis 2022 Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hieß und ab 2023 Bürgergeld, heißt seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld. Neue Bescheide, Formulare und Schreiben des Jobcenters verwenden nach und nach den neuen Namen. Auch offizielle Informationsseiten stellen den Begriff schrittweise um.
Wenn dein Bewilligungsbescheid noch vom Bürgergeld spricht, ist das kein Problem: Er bleibt gültig, gemeint ist dieselbe Leistung.
Was bleibt gleich?
An der Höhe und der Berechnung ändert die Umbenennung nichts. Es gelten weiterhin die Regelsätze 2026 (Nullrunde mit Besitzschutz):
| Personengruppe | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| Paare in Bedarfsgemeinschaft, je Partner | 506 € |
| Kinder 14 bis 17 Jahre | 471 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 € |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 € |
Ebenfalls unverändert bleiben:
- Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11b SGB II: die ersten 100 Euro sind frei, darüber bleiben je nach Stufe 20, 30 oder 10 Prozent anrechnungsfrei.
- Die Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende (36 Prozent oder 12 Prozent je Kind, maximal 60 Prozent) und für Schwangere ab der 13. Woche (17 Prozent).
- Die Anrechnung des Kindergelds (2026: 259 Euro je Kind) als Einkommen des Kindes.
- Die Übernahme der Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Heizung) im angemessenen Rahmen.
Wie viel dir konkret zusteht, kannst du mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner kostenlos und ohne Anmeldung durchrechnen. Der Zuverdienst-Optimierer zeigt dir dabei, wie viel von jedem zusätzlichen Euro Bruttolohn deinem Haushalt bleibt.
Häufige Fragen zur Umbenennung
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. Gemeint ist dieselbe Leistung nach dem SGB II, die vom Jobcenter gezahlt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherungsgeld?
Inhaltlich zunächst keiner. Die Umbenennung ändert weder die Regelsätze noch die Berechnungsformeln. Wer bisher Bürgergeld bezogen hat, bezieht jetzt Grundsicherungsgeld in gleicher Höhe.
Muss ich einen neuen Antrag stellen?
Nein. Laufende Bewilligungen gelten weiter, die Zahlung läuft ohne Unterbrechung. Beim nächsten Weiterbewilligungsantrag verwendest du einfach die aktuellen Formulare des Jobcenters.
Gilt mein alter Bescheid mit dem Wort Bürgergeld noch?
Ja. Bescheide, die vor dem 1. Juli 2026 erlassen wurden, bleiben gültig. Der neue Name wird bei neuen Bescheiden und Schreiben nach und nach verwendet.
Wie berechne ich meinen Anspruch auf Grundsicherungsgeld?
Mit dem kostenlosen Rechner auf der Startseite: Haushalt, Miete und Einkommen eintragen, der Rechner zeigt den voraussichtlichen Anspruch und die Behaltequote für Zuverdienst.