Kurz gesagt: Die ersten 100 Euro Bruttolohn sind komplett frei. Vom Brutto zwischen 100,01 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei, zwischen 520,01 und 1.000 Euro 30 Prozent, zwischen 1.000,01 und 1.200 Euro 10 Prozent (mit mindestens einem Kind bis 1.500 Euro). Maximal sind das 348 Euro ohne Kind und 378 Euro mit Kind. Der Freibetrag bemisst sich am Brutto, abgezogen wird er vom Netto.
Die Freibetrag-Staffel 2026
Die Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 hat an den Freibeträgen nichts geändert. Es gilt weiterhin § 11b SGB II:
| Brutto-Stufe | anrechnungsfrei | Freibetrag am Stufenende (kumuliert) |
|---|---|---|
| 0 bis 100 € | 100 Prozent | 100 € |
| 100,01 bis 520 € | 20 Prozent | 184 € |
| 520,01 bis 1.000 € | 30 Prozent | 328 € |
| 1.000,01 bis 1.200 € | 10 Prozent | 348 € (Maximum ohne Kind) |
| 1.000,01 bis 1.500 € mit Kind | 10 Prozent | 378 € (Maximum mit Kind) |
Rechenbeispiele
| Bruttolohn | Freibetrag | Rechnung |
|---|---|---|
| 450 € | 170 € | 100 + 20 % von 350 |
| 520 € (Minijob-Grenze der Staffel) | 184 € | 100 + 20 % von 420 |
| 750 € | 253 € | 100 + 84 + 30 % von 230 |
| 1.000 € | 328 € | 100 + 84 + 30 % von 480 |
| 1.200 € (ohne Kind) | 348 € | 328 + 10 % von 200 |
| 1.450 € (mit Kind) | 373 € | 328 + 10 % von 450 |
Wichtig für die Motivation: Von jedem zusätzlichen Euro Brutto bleibt dir je nach Stufe eine unterschiedliche Behaltequote (20, 30 oder 10 Prozent). Der Zuverdienst-Optimierer im Rechner zeigt diese Grenz-Behaltequote für deinen konkreten Haushalt.
Die Aufstockergrenze: wann der Anspruch endet
Der Anspruch endet, sobald das anrechenbare Einkommen (Netto minus Freibetrag) den Gesamtbedarf deckt. Beispiel alleinstehend mit 400 Euro Warmmiete: Der Bedarf beträgt 563 plus 400, also 963 Euro. Mit dem Maximal-Freibetrag von 348 Euro endet der Anspruch bei etwa 1.311 Euro Brutto (Annahme: Netto ungefähr gleich Brutto im Aufstocker-Bereich). Oberhalb dieser Grenze zählt nur noch der Lohn.
Solange ein Anspruch besteht, gilt die einfache Faustformel: verfügbares Haushaltseinkommen = Gesamtbedarf plus Freibetrag. Arbeit lohnt sich damit im Leistungsbezug immer, der Haushalt hat mit Job stets mehr als ohne.
Rechne deinen konkreten Fall im Grundsicherungsgeld-Rechner durch, er zeigt Anspruch, Freibetrag und Aufstockergrenze auf einen Blick.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag beim Grundsicherungsgeld 2026?
100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent (bis 520 Euro), 30 Prozent (bis 1.000 Euro) und 10 Prozent (bis 1.200 Euro, mit Kind bis 1.500 Euro). Maximum: 348 Euro ohne Kind, 378 Euro mit Kind.
Wie viel bleibt von einem 520-Euro-Minijob?
184 Euro Freibetrag, 336 Euro werden angerechnet. Dein Haushalt hat also 184 Euro mehr zur Verfügung als ohne Job.
Gilt der Freibetrag auf Brutto oder Netto?
Berechnet wird er auf das Brutto, abgezogen wird er vom Netto. Im typischen Aufstocker-Bereich liegen Brutto und Netto nah beieinander.
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