Ratgeber

Midijob und Grundsicherungsgeld 2026: was bleibt?

Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro. Genau in diesem Bereich liegt die attraktivste Stufe der Freibetragsstaffel. Hier steht, wie viel von jedem Euro im Haushalt bleibt und wo der Anspruch endet.

Kurz gesagt: Ein Midijob (603,01 bis 2.000 Euro Brutto) ist neben dem Grundsicherungsgeld jederzeit erlaubt und wird nach der Staffel des § 11b SGB II angerechnet. Zwischen 603 und 1.000 Euro Brutto behältst du 30 Prozent von jedem zusätzlichen Euro, zwischen 1.000 und 1.200 Euro noch 10 Prozent (mit Kind bis 1.500 Euro), darüber nichts mehr. Bei 1.000 Euro Brutto beträgt der Freibetrag 328 Euro, bei 1.200 Euro sind es 348 Euro. Ein alleinstehender Haushalt mit 963 Euro Bedarf verliert den Anspruch ab rund 1.311 Euro Brutto, eine Familie bleibt bis weit über die Midijob-Obergrenze hinaus anspruchsberechtigt.

Was ist 2026 ein Midijob?

Midijob ist der umgangssprachliche Name für eine Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich. Er beginnt dort, wo der Minijob endet, und reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro Monatsverdienst. Die Untergrenze ist mit der Minijob-Grenze auf 603 Euro gestiegen, weil der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro angehoben wurde. Die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt unverändert. Quelle: Deutsche Rentenversicherung und Minijob-Zentrale.

Im Übergangsbereich zahlst du als Beschäftigte oder Beschäftigter einen reduzierten Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen. Dieser Anteil steigt bis zur Obergrenze von 2.000 Euro an, erst dort wird der volle Beitrag fällig. Wichtig: Die Rentenansprüche werden trotzdem aus dem vollen Verdienst berechnet, der reduzierte Beitrag mindert sie nicht.

Für die Anrechnung beim Grundsicherungsgeld gilt eine eigene Logik. Die Stufen des Erwerbstätigenfreibetrags (100, 520, 1.000 und 1.200 beziehungsweise 1.500 Euro) stehen im Gesetz und haben nichts mit den Grenzen des Übergangsbereichs zu tun. Sie wandern auch nicht mit dem Mindestlohn mit.

So wird der Midijob angerechnet

Angerechnet wird das Nettoeinkommen abzüglich des Erwerbstätigenfreibetrags, der sich nach dem Brutto berechnet. Die Rechnung ist immer dieselbe: Bedarf minus angerechnetes Einkommen ergibt den Anspruch.

Beispielhaushalt: alleinstehend, 400 Euro Warmmiete. Der Bedarf beträgt 563 Euro Regelbedarf plus 400 Euro Unterkunft, also 963 Euro. Die Tabelle rechnet vereinfacht mit Netto gleich Brutto, so wie der Rechner auf der Startseite.

BruttoFreibetragangerechnetGrundsicherungsgeldverfügbar
603 € (Minijob-Grenze)208,90 €394,10 €568,90 €1.171,90 €
700 €238,00 €462,00 €501,00 €1.201,00 €
800 €268,00 €532,00 €431,00 €1.231,00 €
900 €298,00 €602,00 €361,00 €1.261,00 €
1.000 €328,00 €672,00 €291,00 €1.291,00 €
1.100 €338,00 €762,00 €201,00 €1.301,00 €
1.200 €348,00 €852,00 €111,00 €1.311,00 €
1.311 € (Aufstockergrenze)348,00 €963,00 €0,00 €1.311,00 €
2.000 € (Obergrenze)kein Bezugkein Bezug0,00 €2.000,00 €

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Der Haushalt hat mit Midijob in jeder Zeile mehr als ohne Arbeit (963 Euro). Zweitens: Von 603 auf 1.000 Euro Brutto steigt das verfügbare Einkommen um rund 119 Euro, von 1.000 auf 1.200 Euro nur noch um 20 Euro. Rechne deinen eigenen Haushalt mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner durch, der Zuverdienst-Optimierer zeigt dir die Kurve für jede Lohnstufe.

Die Behaltequote im Übergangsbereich

Die Behaltequote sagt, wie viel von 100 Euro zusätzlichem Brutto tatsächlich im Haushalt ankommt. Der Midijob-Bereich deckt drei sehr unterschiedliche Zonen ab:

Brutto-BereichBehaltequote100 € mehr Brutto bringen
603,01 bis 1.000 €30 %30 €
1.000,01 bis 1.200 € (ohne Kind)10 %10 €
1.000,01 bis 1.500 € (mit Kind)10 %10 €
über 1.200 bzw. 1.500 €, solange Anspruch besteht0 %0 €
oberhalb der Aufstockergrenze100 %100 €

Die untere Hälfte des Übergangsbereichs ist also die beste Zone der gesamten Staffel. Wer zwischen 1.200 und der Aufstockergrenze arbeitet, verdient zwar mehr, hat aber netto keinen zusätzlichen Vorteil, weil jeder weitere Euro den Anspruch um genau einen Euro senkt. Erst oberhalb der Aufstockergrenze bleibt wieder alles im Haushalt.

Warum die niedrigeren Beiträge im Leistungsbezug kaum ankommen

Der Übergangsbereich soll Beschäftigte entlasten, indem er ihren Sozialversicherungsanteil senkt. Im Leistungsbezug greift dieser Effekt nur eingeschränkt, und das hat einen rechnerischen Grund.

Der Freibetrag wird aus dem Brutto berechnet, angerechnet wird aber das Netto minus Freibetrag. Ein höheres Netto bei gleichem Brutto erhöht also das angerechnete Einkommen und senkt den Anspruch in derselben Höhe. Solange überhaupt ein Anspruch besteht, gilt exakt:

verfügbares Einkommen = Bedarf + Erwerbstätigenfreibetrag

Diese Gleichung enthält das Netto gar nicht. Für den Haushalt bleibt unter dem Strich das Gleiche, egal wie hoch die Beitragsentlastung ausfällt. Sie wirkt sich erst aus, wenn du den Leistungsbezug verlässt: Ein höheres Netto lässt den Anspruch etwas früher enden, und ab da behältst du jeden Euro.

Zwei Vorteile des Midijobs bleiben aber in jedem Fall bestehen: die vollen Rentenansprüche aus dem ungekürzten Verdienst und die volle Sozialversicherung mit Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die ein Minijob nicht bietet.

Mit Kind bleibt der Anspruch länger bestehen

Mit mindestens einem Kind in der Bedarfsgemeinschaft läuft die 10-Prozent-Stufe bis 1.500 statt bis 1.200 Euro. Der maximale Freibetrag steigt damit von 348 auf 378 Euro. Vor allem aber ist der Bedarf einer Familie so viel höher, dass ein Midijob den Anspruch selten beendet.

Beispiel: Paar mit einem Kind (6 bis 13 Jahre), 750 Euro Warmmiete. Regelbedarf 2 mal 506 plus 390 Euro, dazu die Unterkunft, ergibt 2.152 Euro Bedarf. Angerechnet wird zusätzlich das Kindergeld von 259 Euro.

BruttoFreibetragangerechnet (Lohn)Grundsicherungsgeldverfügbar
1.000 €328,00 €672,00 €1.221,00 €2.480,00 €
1.200 €348,00 €852,00 €1.041,00 €2.500,00 €
1.500 €378,00 €1.122,00 €771,00 €2.530,00 €
1.800 €378,00 €1.422,00 €471,00 €2.530,00 €
2.000 € (Obergrenze)378,00 €1.622,00 €271,00 €2.530,00 €

Dieser Haushalt bleibt über den gesamten Übergangsbereich hinweg anspruchsberechtigt. Erst ab rund 2.271 Euro Brutto, also oberhalb der Midijob-Obergrenze, entfällt der Anspruch. Wie sich das bei anderen Konstellationen verhält, steht im Artikel Ab welchem Einkommen entfällt das Grundsicherungsgeld?.

Was du beachten solltest

Häufige Fragen

Darf ich einen Midijob neben dem Grundsicherungsgeld haben?

Ja, ohne Verdienstobergrenze. Der Lohn wird nach der Staffel des § 11b SGB II angerechnet, ein Teil bleibt immer anrechnungsfrei.

Wie viel bleibt bei 1.000 Euro Midijob vom Grundsicherungsgeld?

Der Freibetrag beträgt 328 Euro, angerechnet werden 672 Euro. Bei 963 Euro Bedarf bleiben 291 Euro Grundsicherungsgeld, verfügbar sind 1.291 Euro.

Ab welchem Midijob-Verdienst entfällt das Grundsicherungsgeld?

Bei Bedarf plus 348 Euro Brutto ohne Kind, bei Bedarf plus 378 Euro mit Kind. Im Beispielhaushalt sind das 1.311 Euro.

Lohnt sich ein Midijob gegenüber einem Minijob?

Ja. Bis 1.000 Euro Brutto liegt die Behaltequote bei 30 Prozent, dazu kommen volle Sozialversicherung und ungekürzte Rentenansprüche.

Wird die Beitragsentlastung im Übergangsbereich angerechnet?

Indirekt ja. Ein höheres Netto erhöht das angerechnete Einkommen. Solange Anspruch besteht, bleibt dem Haushalt Bedarf plus Freibetrag, unabhängig von der Beitragshöhe.

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