Ratgeber

Minijob und Grundsicherungsgeld 2026: das bleibt übrig

Ein Minijob neben dem Grundsicherungsgeld lohnt sich immer. Bei der vollen Minijob-Grenze von 603 Euro behältst du 208,90 Euro zusätzlich im Monat. Hier ist die Rechnung Schritt für Schritt.

Kurz gesagt: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro). Vom Minijob-Verdienst bleiben die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei, dazu 20 Prozent von 100,01 bis 520 Euro und 30 Prozent darüber. Bei 603 Euro Brutto macht das 208,90 Euro Freibetrag; 394,10 Euro werden auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Dein Haushalt hat mit Minijob also immer mehr als ohne.

Die Minijob-Grenze 2026: 603 Euro

Seit 2026 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat (vorher 556 Euro). Sie ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen ist. Details zur Grenze veröffentlicht die Minijob-Zentrale.

Wichtig für die Anrechnung: Die Freibetrag-Stufen des § 11b SGB II (100, 520, 1.000 Euro) sind gesetzlich fixiert und wandern nicht mit der Minijob-Grenze mit. Ein voller Minijob ragt deshalb 2026 in die 30-Prozent-Stufe hinein, was den Freibetrag sogar leicht erhöht.

So wird der Minijob angerechnet

Beim Minijob sind Brutto und Netto in der Regel gleich (keine Steuer, auf Wunsch Befreiung von der Rentenversicherung). Angerechnet wird das Einkommen nach Abzug des Erwerbstätigenfreibetrags:

Minijob-VerdienstFreibetragangerechnetplus im Haushalt
200 €120,00 €80,00 €120,00 €
400 €160,00 €240,00 €160,00 €
520 €184,00 €336,00 €184,00 €
556 € (Grenze 2025)194,80 €361,20 €194,80 €
603 € (Grenze 2026)208,90 €394,10 €208,90 €

Beispiel komplett durchgerechnet: Alleinstehend, 400 Euro Warmmiete, Bedarf also 963 Euro. Mit vollem Minijob (603 Euro) werden 394,10 Euro angerechnet, das Grundsicherungsgeld sinkt auf 568,90 Euro. Verfügbar sind 603 plus 568,90, also 1.171,90 Euro, genau der Bedarf plus 208,90 Euro Freibetrag. Deinen eigenen Fall rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner durch, der Zuverdienst-Optimierer zeigt zusätzlich, was bei mehr Stunden passieren würde.

Drei Dinge, die du beachten solltest

Häufige Fragen

Wie viel darf ich im Minijob neben dem Grundsicherungsgeld verdienen?

Bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro (2026). Angerechnet wird der Verdienst abzüglich Freibetrag: Bei 603 Euro behältst du 208,90 Euro zusätzlich.

Wird der Minijob voll angerechnet?

Nein. 100 Euro sind ganz frei, dann bleiben 20 beziehungsweise 30 Prozent anrechnungsfrei. Voll angerechnet wird nur der Rest.

Muss ich den Minijob dem Jobcenter melden?

Ja, unverzüglich. Sonst drohen Rückforderung und Bußgeld.

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