Ratgeber

Ab welchem Einkommen entfällt das Grundsicherungsgeld?

Das Grundsicherungsgeld endet, sobald dein angerechnetes Einkommen den Bedarf deckt. Wo diese Aufstockergrenze genau liegt, hängt vom Haushalt ab, folgt aber einer einfachen Faustregel.

Kurz gesagt: Das Grundsicherungsgeld fällt weg, sobald das angerechnete Einkommen deinen Bedarf vollständig deckt. Weil ein Teil deines Lohns dank Erwerbstätigenfreibetrag anrechnungsfrei bleibt, liegt diese Grenze über dem reinen Bedarf. Faustregel ohne Kind: Der Anspruch endet bei rund Bedarf plus 348 Euro Brutto. Für einen Alleinstehenden mit 400 Euro Warmmiete (Bedarf 963 Euro) sind das etwa 1.311 Euro Brutto im Monat. Ein harter Absturz droht dabei nie: Bis zur Grenze steigt dein verfügbares Geld mit jedem Euro, danach bleibt der Lohn voll.

Warum die Grenze über dem Bedarf liegt

Viele erwarten, dass das Grundsicherungsgeld genau dann endet, wenn der Lohn den Bedarf erreicht. Das stimmt nicht. Entscheidend ist nicht dein Brutto, sondern das angerechnete Einkommen, und angerechnet wird nur der Teil oberhalb des Erwerbstätigenfreibetrags nach § 11b SGB II.

Die Kerngleichung lautet: Anspruch = Regelbedarf + Mehrbedarf + Kosten der Unterkunft minus anrechenbares Einkommen. Der Anspruch wird also null, sobald das anrechenbare Einkommen den Bedarf erreicht. Weil vom Lohn ein Freibetrag abgezogen wird, musst du entsprechend mehr verdienen als deinen Bedarf, bis dieser Punkt kommt. Genau um den Freibetrag verschiebt sich die Grenze nach oben.

Die Faustregel: Bedarf plus 348 Euro

Der Erwerbstätigenfreibetrag steigt gestaffelt mit dem Brutto und erreicht seinen Höchstwert, sobald die letzte Stufe ausgeschöpft ist. Ohne Kind ist das bei 1.200 Euro Brutto der Fall, der Freibetrag beträgt dann maximal 348 Euro:

Freibetrag-StufeanrechnungsfreiBetrag
0 bis 100 €voll frei100,00 €
100,01 bis 520 €20 %84,00 €
520,01 bis 1.000 €30 %144,00 €
1.000,01 bis 1.200 €10 %20,00 €
Summe (ab 1.200 € Brutto)348,00 €

Weil realistische Bedarfe fast immer eine Aufstockergrenze oberhalb von 1.200 Euro ergeben, gilt für Haushalte ohne Kind die einfache Faustregel: Aufstockergrenze = Bedarf + 348 Euro Brutto. Mit mindestens einem Kind reicht die 10-Prozent-Stufe bis 1.500 Euro, der Höchstfreibetrag steigt dann auf 378 Euro. Zusätzlich zählt bei Kindern das Kindergeld von 259 Euro je Kind als voll angerechnetes Einkommen mit, das die Grenze wieder senkt.

Aufstockergrenze nach Haushalt

So verschiebt sich die Grenze mit Bedarf und Haushaltsgröße (Näherung Netto gleich Brutto, ein Verdiener im Haushalt):

HaushaltBedarfGrundsicherungsgeld entfällt ab
Alleinstehend, 300 € Warmmiete863 €rund 1.211 € Brutto
Alleinstehend, 400 € Warmmiete963 €rund 1.311 € Brutto
Alleinstehend, 500 € Warmmiete1.063 €rund 1.411 € Brutto
Paar ohne Kind, 550 € Warmmiete1.562 €rund 1.910 € Brutto
Alleinerziehend, 1 Kind (6 bis 13), 600 € Warmmiete1.621 €rund 1.740 € Brutto
Paar, 1 Kind (6 bis 13), 900 € Warmmiete2.302 €rund 2.421 € Brutto
Paar, 2 Kinder, 1.000 € Warmmiete2.873 €rund 2.733 € Brutto

Die Zahlen zeigen: Je höher Miete, Mehrbedarf und Haushaltsgröße, desto später endet der Anspruch. Familien mit Kindern können deutlich mehr verdienen und trotzdem aufstocken. Deinen exakten Wert liefert der Grundsicherungsgeld-Rechner, der Zuverdienst-Optimierer zeigt die Aufstockergrenze direkt für deinen Haushalt an.

Kein Absturz an der Grenze

Die wichtigste Entwarnung: Am Übergang gibt es keine Kante, an der du plötzlich weniger in der Tasche hast. Solange Anspruch besteht, gilt exakt verfügbar = Bedarf plus Freibetrag, dein Gesamteinkommen steigt also mit jedem Euro Lohn. So sieht das rund um die Grenze aus (Alleinstehend, 400 Euro Warmmiete, Bedarf 963 Euro):

BruttoangerechnetGrundsicherungsgeldverfügbar gesamt
1.200 €852,00 €111,00 €1.311,00 €
1.300 €952,00 €11,00 €1.311,00 €
1.311 € (Grenze)963,00 €0,00 €1.311,00 €
1.350 €volles Netto0,00 €1.350,00 €
1.500 €volles Netto0,00 €1.500,00 €

Bis zur Grenze bleibt das verfügbare Gesamteinkommen konstant bei Bedarf plus Freibetrag und wächst über jede Freibetrag-Stufe. Oberhalb der Grenze fällt nur das Grundsicherungsgeld weg, dein Lohn bleibt voll erhalten und wächst ungebremst weiter. Es lohnt sich also nie, unter der Grenze zu bleiben.

Was nach dem Wegfall infrage kommt

Wenn dein Einkommen die Aufstockergrenze überschreitet, bist du raus aus dem Grundsicherungsgeld, aber nicht zwangsläufig auf dich allein gestellt. Zwei Leistungen setzen genau dort an, wo das Grundsicherungsgeld endet:

Beide werden nicht vom Jobcenter, sondern über die Wohngeldstelle beziehungsweise die Familienkasse beantragt. Prüfe deshalb beim Überschreiten der Grenze, ob einer dieser Ansprüche greift, statt den Wegfall einfach hinzunehmen.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen entfällt das Grundsicherungsgeld?

Sobald das angerechnete Einkommen den Bedarf deckt. Faustregel ohne Kind: rund Bedarf plus 348 Euro Brutto. Alleinstehend mit 400 Euro Warmmiete liegt die Grenze bei etwa 1.311 Euro Brutto.

Warum liegt die Grenze über meinem Bedarf?

Weil nur das Einkommen oberhalb des Erwerbstätigenfreibetrags angerechnet wird. Ohne Kind beträgt der Freibetrag ab 1.200 Euro Brutto maximal 348 Euro und verschiebt die Grenze um genau diesen Betrag nach oben.

Stehe ich knapp über der Grenze schlechter da?

Nein. Bis zur Grenze steigt dein verfügbares Geld mit jedem Euro, darüber fällt nur das Grundsicherungsgeld weg und der Lohn bleibt voll. Prüfe dann Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Zählt für die Grenze das Brutto oder das Netto?

Angerechnet wird das Netto nach Abzug des Freibetrags, der Freibetrag wird am Brutto bemessen. Ab dem Midijob liegt das Netto unter dem Brutto, dadurch endet der Anspruch etwas später als in der vereinfachten Rechnung.

Weiterlesen

Aufstocken 2026: Wann sich Teilzeit neben dem Grundsicherungsgeld lohnt
Freibeträge beim Grundsicherungsgeld 2026: alle Stufen mit Rechenbeispielen
Zum Zuverdienst-Optimierer: Aufstockergrenze für deinen Haushalt berechnen