Kurz gesagt: Der Regelsatz von 563 Euro (Regelbedarfsstufe 1, alleinstehend) deckt nach § 20 Abs. 1 SGB II Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser sowie die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens ab. Rechnerisch entfallen davon rund 195,36 Euro auf Ernährung, 54,93 Euro auf Freizeit und Kultur, 50,49 Euro auf Verkehr, 50,34 Euro auf Telefon und Internet, 47,72 Euro auf Haushaltsenergie und 46,71 Euro auf Kleidung. Miete, Heizung, Erstausstattungen und das Bildungspaket sind nicht enthalten, die zahlt das Jobcenter zusätzlich. Das Geld selbst ist eine Pauschale: Du entscheidest, wofür du es ausgibst, und musst nichts nachweisen.
Der Regelsatz 2026 aufgeschlüsselt
Die folgende Tabelle verteilt die 563 Euro auf die zwölf Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Prozentanteile stammen aus § 5 des Regelbedarfsermittlungsgesetzes (RBEG), die Eurobeträge sind daraus auf den heutigen Regelsatz hochgerechnet.
| Abteilung | Anteil | von 563 € |
|---|---|---|
| 1: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke | 34,70 % | 195,36 € |
| 2: Alkoholische Getränke, Tabakwaren | 0,00 % | 0,00 € |
| 3: Bekleidung und Schuhe | 8,30 % | 46,71 € |
| 4: Wohnen, Haushaltsenergie, Instandhaltung | 8,48 % | 47,72 € |
| 5: Innenausstattung, Haushaltsgeräte, Haushaltsführung | 6,09 % | 34,29 € |
| 6: Gesundheitspflege | 3,82 % | 21,49 € |
| 7: Verkehr | 8,97 % | 50,49 € |
| 8: Post und Telekommunikation | 8,94 % | 50,34 € |
| 9: Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 54,93 € |
| 10: Bildungswesen | 0,36 % | 2,03 € |
| 11: Beherbergung und Gaststätten | 2,61 % | 14,70 € |
| 12: Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 44,93 € |
| Summe | 100 % | 563,00 € |
Auf den Tag heruntergerechnet sind das 18,77 Euro für alles zusammen, davon 6,51 Euro für Essen und Trinken. Die Abteilung 12 klingt unscheinbar, enthält aber Körperpflege, Friseur, Versicherungen und Kontoführung. Die Abteilung 11 ist kein Urlaub, sondern der statistisch gemessene Anteil für Essen außer Haus.
Woher diese Aufteilung kommt
Gemessen wird nicht, was ein Mensch zum Leben braucht, sondern was einkommensschwache Haushalte tatsächlich ausgeben. Datenbasis ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 des Statistischen Bundesamtes, für die Haushalte drei Monate lang Haushaltsbuch führen. Als Referenzgruppe zieht § 4 RBEG die unteren 15 Prozent der Einpersonenhaushalte heran, Haushalte, die ausschließlich von Sozialleistungen leben, bleiben außen vor.
Aus deren Ausgaben wird gestrichen, was nicht regelbedarfsrelevant ist. Übrig bleibt die Aufstellung des § 5 RBEG mit einer Summe von 434,96 Euro zum Preisstand der Erhebung. Genau diese Beträge sind die Prozentanteile in der Tabelle oben.
| Abteilung | § 5 RBEG (Basis) |
|---|---|
| 1 und 2: Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 150,93 € |
| 3: Bekleidung und Schuhe | 36,09 € |
| 4: Wohnungsmieten, Energie, Wohnungsinstandhaltung | 36,87 € |
| 5: Innenausstattung, Haushaltsgeräte | 26,49 € |
| 6: Gesundheitspflege | 16,60 € |
| 7: Verkehr | 39,01 € |
| 8: Post und Telekommunikation | 38,89 € |
| 9: Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 42,44 € |
| 10: Bildungswesen | 1,57 € |
| 11: Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 11,36 € |
| 12: Andere Waren und Dienstleistungen | 34,71 € |
| Summe | 434,96 € |
Wichtig zur Einordnung: Seit 2021 wird nach § 28a SGB XII nur noch der Gesamtbetrag jährlich fortgeschrieben, nicht jeder Einzelposten. Die Aufteilung auf die 563 Euro ist deshalb eine anteilige Hochrechnung und keine gesetzliche Vorgabe, wie viel du wofür ausgeben darfst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales formuliert es in seinen Fragen und Antworten zur Regelbedarfsermittlung so: Der Regelbedarf ist ein Budget, über dessen Verwendung die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich entscheiden. Dieselbe Aufschlüsselung veröffentlicht auch die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Warum der Betrag 2026 trotz Inflation nicht gestiegen ist, steht im Artikel zur Nullrunde 2026.
Alkohol und Tabak: die Null in Abteilung 2
Eine der hartnäckigsten Behauptungen über den Regelsatz ist, es sei Geld für Bier und Zigaretten eingerechnet. Das Gegenteil stimmt: Die Abteilung 2 steht bei 0,00 Euro. Tabakwaren gelten als nicht regelbedarfsrelevant und werden komplett gestrichen. Bei alkoholischen Getränken wird nicht der Preis des Alkohols angesetzt, sondern die entsprechende Flüssigkeitsmenge als alkoholfreies Getränk, in der Praxis zum Mineralwasserpreis. Deshalb heißt die Abteilung 1 im Gesetzestext auch schlicht Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, führt aber nur den bereinigten Betrag von 150,93 Euro.
Was nicht im Regelsatz steckt und wer es zahlt
Der Regelbedarf ist nur ein Teil deines Anspruchs. Alles Folgende kommt oben drauf oder wird gesondert erbracht:
| Bedarf | Wer zahlt | Grundlage |
|---|---|---|
| Miete, Nebenkosten, Heizung | Jobcenter, zusätzlich in tatsächlicher angemessener Höhe | § 22 SGB II |
| Warmwasser, wenn dezentral erzeugt (Boiler, Durchlauferhitzer) | Mehrbedarf, altersabhängiger Prozentsatz des Regelbedarfs | § 21 Abs. 7 SGB II |
| Mehrbedarf für Alleinerziehende und Schwangere | Aufschlag auf den Regelbedarf | § 21 Abs. 2 und 3 SGB II |
| Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten | Zuschuss, gesondert zu beantragen | § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II |
| Erstausstattung Bekleidung, Schwangerschaft und Geburt | Zuschuss, gesondert zu beantragen | § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II |
| Orthopädische Schuhe, Reparatur und Miete therapeutischer Geräte | Zuschuss, gesondert zu beantragen | § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II |
| Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrt, Vereinsbeitrag | Bildung und Teilhabe | § 28 SGB II |
| Alkohol, Tabak, Auto, Urlaubsreisen, Haustiere, Glücksspiel | niemand, weder im Regelbedarf noch als Extraleistung | nicht regelbedarfsrelevant |
Der wichtigste Posten ist die Unterkunft: Bei 400 Euro Warmmiete liegt der Gesamtbedarf einer alleinstehenden Person nicht bei 563, sondern bei 963 Euro. Was in deinem Fall zusammenkommt, rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner in wenigen Sekunden aus. Welche Miete als angemessen gilt, steht im Artikel zur angemessenen Miete.
Der Warenkorb für Kinder
Für Kinder und Jugendliche gibt es eigene Sonderauswertungen mit eigenen Warenkörben (§ 6 RBEG). Sie fallen nicht einfach kleiner aus, sie sind anders zusammengesetzt: Der Ernährungsanteil steigt mit dem Alter deutlich, die Abteilung 8 (Telefon) dagegen ist bei kleinen Kindern fast bedeutungslos.
| Altersgruppe | Basis § 6 RBEG | Regelbedarf 2026 | davon Ernährung |
|---|---|---|---|
| unter 6 Jahre (Stufe 6) | 275,85 € | 357 € | rund 117 € (3,90 € am Tag) |
| 6 bis unter 14 Jahre (Stufe 5) | 301,17 € | 390 € | rund 153 € (5,09 € am Tag) |
| 14 bis unter 18 Jahre (Stufe 4) | 363,47 € | 471 € | rund 208 € (6,93 € am Tag) |
Die Ernährungsbeträge sind aus den Anteilen des § 6 RBEG (90,52 Euro, 118,02 Euro und 160,38 Euro) auf den heutigen Regelbedarf hochgerechnet. Wichtig: Vom Kinderregelbedarf geht das Kindergeld von 259 Euro als Einkommen des Kindes ab, es bleibt also selten viel übrig. Wie das genau läuft, steht in der Kindergeld-Anrechnung. Die vollständige Übersicht aller sechs Stufen liefert der Artikel zu den Regelbedarfsstufen 2026.
Pauschale heißt: du entscheidest, aber du sparst auch selbst an
§ 20 Abs. 1 SGB II sagt zwei Dinge in einem Satz. Erstens: Leistungsberechtigte entscheiden über die Verwendung eigenverantwortlich. Niemand kontrolliert, ob du 195 Euro für Lebensmittel ausgibst oder 150 Euro und dafür mehr für Kleidung. Belege musst du dafür nie vorlegen. Zweitens: Dabei sind unregelmäßig anfallende Bedarfe zu berücksichtigen. Die 34,29 Euro für Haushaltsgeräte sind also nicht als monatlicher Einkauf gedacht, sondern als Ansparrate für den Tag, an dem der Toaster stirbt.
Geht trotzdem etwas Unabweisbares kaputt, greift § 24 Abs. 1 SGB II: Das Jobcenter erbringt die Leistung, aber als Darlehen. Getilgt wird während des Leistungsbezugs durch Aufrechnung mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, bei der Stufe 1 also 28,15 Euro im Monat (§ 42a Abs. 2 SGB II). Für diese Zeit stehen dir faktisch nur 534,85 Euro zur Verfügung. Vor der Reform waren es 10 Prozent, die Halbierung war eine der spürbarsten Änderungen der Bürgergeld-Reform.
Der Unterschied zur Erstausstattung ist deshalb bares Geld wert: Die erste Waschmaschine beim Einzug in eine leere Wohnung ist ein Zuschuss nach § 24 Abs. 3, die Ersatzbeschaffung nach fünf Jahren ein Darlehen nach § 24 Abs. 1.
Was das für dein Budget bedeutet
Rechne nicht mit dem Regelsatz, sondern mit dem Bedarf. Beispiel alleinstehend, 400 Euro Warmmiete: Bedarf 963 Euro, davon 563 Euro Regelbedarf zur freien Verfügung und 400 Euro, die direkt in Miete und Heizung fließen. Wer zusätzlich arbeitet, hat mehr davon, als viele denken: Der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II bleibt oben drauf. Bei einem Minijob von 603 Euro sind das 208,90 Euro zusätzlich, das ist mehr als der komplette rechnerische Ernährungsanteil.
Wie viel von jedem zusätzlichen Euro Bruttolohn bei dir ankommt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer mit der Grenz-Behaltequote. Den Gesamtanspruch inklusive Mehrbedarfen und Kosten der Unterkunft berechnest du direkt im Grundsicherungsgeld-Rechner.
Häufige Fragen
Was ist im Regelsatz alles enthalten?
Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie ohne Heizung und Warmwasser, dazu die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens einschließlich Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 20 Abs. 1 SGB II). Rechnerisch entfallen von 563 Euro rund 195 Euro auf Ernährung, 55 Euro auf Freizeit und Kultur, 50 Euro auf Verkehr und 50 Euro auf Telefon und Internet.
Ist Strom im Regelsatz enthalten?
Ja. Haushaltsstrom gehört zum Regelbedarf und wird nicht gesondert erstattet, rechnerisch mit 47,72 Euro im Monat zusammen mit kleineren Instandhaltungskosten. Heizkosten laufen dagegen über die Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II), dezentral erzeugtes Warmwasser über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II.
Wie viel vom Regelsatz ist für Essen gedacht?
34,7 Prozent, bei 563 Euro also 195,36 Euro im Monat oder 6,51 Euro am Tag. Das ist eine statistische Rechengröße aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, keine Vorschrift.
Sind Alkohol und Zigaretten eingerechnet?
Nein, die Abteilung 2 steht bei 0,00 Euro. Tabak bleibt unberücksichtigt, Alkohol wird durch die entsprechende Menge alkoholfreier Getränke ersetzt.
Muss ich nachweisen, wofür ich das Geld ausgebe?
Nein. Der Regelbedarf ist eine Pauschale zur eigenverantwortlichen Verwendung. Es gibt allerdings auch keinen Nachschlag, wenn das Geld früher alle ist; das Gesetz erwartet, dass du für unregelmäßige Bedarfe ansparst.
Was passiert, wenn die Waschmaschine kaputtgeht?
Bei einem unabweisbaren Bedarf gibt es ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II. Getilgt wird mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, bei der Stufe 1 also 28,15 Euro im Monat. Handelt es sich dagegen um eine Erstausstattung beim Einzug, ist es ein Zuschuss nach § 24 Abs. 3 SGB II und muss nicht zurückgezahlt werden.
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