Kurz gesagt: Zum Grundsicherungsgeld gehören sechs zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche: Schulausflüge und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe, 195 Euro Schulbedarf im Jahr (130 Euro zum 1. August, 65 Euro zum 1. Februar), die erforderliche Schülerbeförderung, Lernförderung, das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita und Schule ohne Eigenanteil sowie 15 Euro im Monat für Sport, Musik und Freizeit. Alles nach § 28 SGB II und alles zusätzlich zum Regelbedarf, es mindert deinen Anspruch also nicht. Gesondert beantragen musst du nur die Lernförderung. Wie hoch dein laufender Anspruch überhaupt ist, rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner in einer Minute aus.
Die sechs Leistungen im Überblick
Bildung und Teilhabe wird nach § 28 Abs. 1 SGB II "neben dem Regelbedarf gesondert berücksichtigt". Die Bildungsleistungen gelten für Personen unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Der Teilhabebetrag ist dagegen auf Kinder unter 18 begrenzt.
| Leistung | Höhe 2026 | Für wen |
|---|---|---|
| Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Abs. 2) | tatsächliche Aufwendungen | Schüler und Kinder in Kita oder Kindertagespflege |
| Persönlicher Schulbedarf (Abs. 3) | 130 € zum 1.8., 65 € zum 1.2. | Schüler unter 25 |
| Schülerbeförderung (Abs. 4) | tatsächliche Aufwendungen, kein Eigenanteil | Schüler, wenn erforderlich |
| Lernförderung (Abs. 5) | angemessene Kosten der Nachhilfe | Schüler, gesonderter Antrag |
| Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Abs. 6) | volle Kosten, kein Eigenanteil | Schüler, Kita- und Tagespflegekinder |
| Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Abs. 7) | 15 € monatlich | Kinder und Jugendliche unter 18 |
Zuständig ist der kommunale Träger, also Stadt oder Landkreis. In vielen Regionen läuft der Antrag trotzdem über das Jobcenter, in anderen über ein eigenes Bildungs- und Teilhabebüro. Ein Anruf beim Jobcenter klärt, welcher Weg vor Ort gilt.
Schulbedarf: 195 Euro im Jahr, zweimal ausgezahlt
Für den persönlichen Schulbedarf verweist § 28 Abs. 3 SGB II auf § 34 Abs. 3 und 3a SGB XII. Der Betrag wird jedes Jahr fortgeschrieben, für 2026 steht er in § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026:
| Zeitpunkt | Betrag 2026 | Wofür |
|---|---|---|
| 1. August (erstes Schulhalbjahr) | 130,00 € | Ranzen, Hefte, Stifte, Sportzeug |
| 1. Februar (zweites Schulhalbjahr) | 65,00 € | Nachkauf im laufenden Schuljahr |
| Schuljahr gesamt | 195,00 € | je Kind |
Das Geld kommt als Geldleistung aufs Konto, nicht als Gutschein (§ 29 Abs. 1 SGB II). Nachweise über die Einkäufe musst du nicht sammeln, nur im Einzelfall kann der Träger nach § 29 Abs. 5 SGB II einen Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung verlangen. Für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren wird meist eine aktuelle Schulbescheinigung angefordert, weil der Anspruch am Schulbesuch hängt und nicht am Alter.
Mittagessen und Schulweg: seit 2019 ohne Eigenanteil
Zwei Posten sind in der Summe am wertvollsten und werden trotzdem am häufigsten übersehen.
Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II): Übernommen werden die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kita und in der Kindertagespflege. Bei Schülern gilt die Voraussetzung, dass das Essen "in schulischer Verantwortung angeboten" wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist. Der frühere Eigenanteil von einem Euro je Mahlzeit ist mit dem Starke-Familien-Gesetz zum 1. August 2019 entfallen, das Essen ist also komplett kostenfrei. Für den monatlichen Bedarf zählt die Anzahl der Schultage in dem Bundesland, in dem das Kind zur Schule geht.
Schülerbeförderung (§ 28 Abs. 4 SGB II): Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie erforderlich sind und nicht von dritter Seite übernommen werden. Wichtig für die Schulwahl: Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale und ganztägige Schulen gelten ausdrücklich als nächstgelegene Schule. Auch hier gibt es seit 2019 keinen Eigenanteil mehr. Ist der Schulweg dagegen kurz genug zum Laufen, entfällt die Erforderlichkeit und damit die Leistung.
Lernförderung: der einzige Punkt mit eigenem Antrag
Nachhilfe wird nach § 28 Abs. 5 SGB II übernommen, wenn sie "geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen". Zwei Punkte sind hier entscheidend:
- Keine Versetzungsgefährdung nötig. Bis 2019 gab es Lernförderung im Regelfall nur, wenn die Versetzung auf der Kippe stand. Diese Hürde hat das Starke-Familien-Gesetz zum 1. August 2019 gestrichen. Nachhilfe ist seitdem auch möglich, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist, etwa im ersten Schulhalbjahr oder an Schulen ohne Versetzungsentscheidung.
- Gesonderter Antrag. § 37 Abs. 1 SGB II nennt neben der Erstausstattung ausdrücklich die Bedarfe nach § 28 Abs. 5 als gesondert zu beantragende Leistung. Ohne eigenen Antrag passiert also nichts, auch wenn dein Grundsicherungsgeld längst läuft.
In der Praxis verlangt der Träger eine Bestätigung der Schule über den Förderbedarf und das Lernziel. "Zusätzlich erforderlich" heißt: schulische Angebote wie Förderunterricht oder Hausaufgabenbetreuung müssen ausgeschöpft oder nicht verfügbar sein. Bezahlt wird direkt an den Anbieter oder über einen Gutschein.
15 Euro im Monat für Verein, Musikschule und Ferienfreizeit
Der Teilhabebetrag nach § 28 Abs. 7 SGB II gilt für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Pauschal 15 Euro monatlich werden berücksichtigt, wenn tatsächliche Aufwendungen entstehen für:
- Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, also der Beitrag im Sport- oder Schachverein,
- Unterricht in künstlerischen Fächern, zum Beispiel Musikunterricht, und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,
- Freizeiten, also Zeltlager, Ferienfahrten und ähnliche Angebote.
Der Betrag ist an tatsächliche Kosten geknüpft, du bekommst ihn also nicht einfach so ausgezahlt. Über den Bewilligungszeitraum lässt er sich aber bündeln: Nach § 29 Abs. 2 und 3 SGB II dürfen Gutscheine und Direktzahlungen "für den gesamten Bewilligungszeitraum im Voraus" ausgegeben beziehungsweise geleistet werden. Aus zwölfmal 15 Euro werden so 180 Euro, die für eine Ferienfreizeit im Sommer eingesetzt werden können.
Satz 2 des Absatzes 7 enthält eine Öffnung, die kaum jemand kennt: Über die 15 Euro hinaus können weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten stehen und es der Familie im Einzelfall nicht zuzumuten ist, sie aus dem Pauschalbetrag und dem Regelbedarf zu bestreiten. Der typische Fall ist die teure Ausrüstung, etwa Fußballschuhe oder ein Leihinstrument.
Was das Bildungspaket im Jahr wirklich wert ist
Ein Elternpaar mit zwei Schulkindern (8 und 12 Jahre) und 900 Euro Warmmiete hat 2026 diesen laufenden Bedarf:
| Position | Betrag im Monat |
|---|---|
| Regelbedarf Eltern (2 x 506 Euro) | 1.012,00 € |
| Regelbedarf Kinder (2 x 390 Euro) | 780,00 € |
| Kosten der Unterkunft und Heizung | 900,00 € |
| Bedarf gesamt | 2.692,00 € |
| Kindergeld (2 x 259 Euro), voll angerechnet | 518,00 € |
| Auszahlung ohne weiteres Einkommen | 2.174,00 € |
Zusätzlich, und ohne dass sich an diesen Zahlen etwas ändert, kommt das Bildungspaket. Mit üblichen Werten für Mittagessen und Schulticket ergibt sich für dieselbe Familie eine Jahressumme in dieser Größenordnung:
| Leistung | Annahme | Jahreswert für 2 Kinder |
|---|---|---|
| Schulbedarf | 130 plus 65 Euro je Kind | 390,00 € |
| Mittagessen in der Schule | 4 Euro an 190 Schultagen je Kind | 1.520,00 € |
| Teilhabebetrag | 15 Euro x 12 Monate je Kind | 360,00 € |
| Schülerticket für das ältere Kind | 40 Euro x 11 Monate | 440,00 € |
| Klassenfahrt des älteren Kindes | einmalig | 250,00 € |
| Summe im Jahr | 2.960,00 € |
Die Werte für Essen, Ticket und Klassenfahrt sind Beispielannahmen, sie hängen vom Anbieter und vom Bundesland ab. Fest stehen die 195 Euro Schulbedarf und die 15 Euro Teilhabe je Kind und Monat. Aber schon diese Größenordnung zeigt: Das Bildungspaket entspricht bei zwei Schulkindern gut einem Monatsanspruch im Jahr, ohne dass eine einzige dieser Leistungen als Einkommen zählt oder den Anspruch mindert.
Das gilt auch nach oben: Wenn du zusätzlich arbeitest, ändern Bildung und Teilhabe nichts an der Aufstockergrenze. Für diese Familie liegt sie bei rund 2.552 Euro Brutto, denn der Erwerbstätigenfreibetrag erreicht mit einem Kind im Haushalt maximal 378 Euro. Wie sich das Stufe für Stufe entwickelt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer.
Antrag, Gutscheine und Fristen
So kommst du an die Leistungen:
- Schritt 1: Beim Antrag auf Grundsicherungsgeld die Anlage für Kinder ausfüllen. Alle Bedarfe außer der Lernförderung sind vom Hauptantrag mit umfasst, § 37 Abs. 1 SGB II nennt als gesondert zu beantragende Leistungen nur § 24 Abs. 1 und 3 sowie § 28 Abs. 5.
- Schritt 2: Nachweise nachreichen, sobald sie da sind. Also den Elternbrief zur Klassenfahrt, die Bestätigung des Essensanbieters, die Vereinsbestätigung oder den Nachweis über den Musikunterricht.
- Schritt 3: Für Lernförderung einen eigenen Antrag stellen, zusammen mit der Bestätigung der Schule.
- Schritt 4: Bei jedem neuen Bewilligungszeitraum prüfen, ob Gutscheine neu ausgestellt werden müssen. Sie können nach § 29 Abs. 2 SGB II für den ganzen Zeitraum im Voraus ausgegeben werden, ihre Gültigkeit ist aber angemessen befristet.
Die Form der Leistung bestimmt nach § 29 Abs. 1 SGB II der kommunale Träger: Sach- und Dienstleistungen, personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen. Ausnahme sind der persönliche Schulbedarf und die Schülerbeförderung, die immer als Geldleistung erbracht werden. Geht ein Gutschein verloren, wird er in entsprechendem Umfang neu ausgestellt.
Ein Tipp aus der Praxis: Schulen dürfen die Leistungen nach § 29 Abs. 6 SGB II gesammelt anfordern, verauslagen und abrechnen. Wenn deine Schule das macht, läuft die Klassenfahrt ohne Papierkram für dich. Nachfragen lohnt sich.
Auch mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe
Bildung und Teilhabe hängt nicht am Grundsicherungsgeld. § 6b BKGG gibt dieselben Leistungen nach § 28 Abs. 2 bis 7 SGB II auch Kindern in Haushalten mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Über § 34 SGB XII gilt das Gleiche in der Sozialhilfe und in der Grundsicherung im Alter.
Zwei Unterschiede solltest du kennen:
- Frist im BKGG: Ansprüche auf Bildung und Teilhabe verjähren nach § 6b Abs. 2a BKGG zwölf Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind. Wer die Quittung der Klassenfahrt zwei Jahre liegen lässt, bekommt nichts mehr.
- Eigener Antrag bei der Kommune: Ohne laufenden Jobcenter-Bezug stellst du den Antrag direkt bei der Stelle, die vor Ort für Bildung und Teilhabe zuständig ist, oft das Jugend- oder Sozialamt.
Genau deshalb bleibt das Bildungspaket auch dann erhalten, wenn du knapp aus dem Leistungsbezug herauswächst. Ob für deine Familie der eine oder der andere Weg gilt, klärt der Vergleich in den Artikeln zu Kinderzuschlag oder Grundsicherungsgeld und Wohngeld oder Grundsicherungsgeld.
Häufige Fragen
Welche Leistungen umfasst Bildung und Teilhabe 2026?
Sechs: Schulausflüge und Klassenfahrten in tatsächlicher Höhe, 130 Euro Schulbedarf zum 1. August und 65 Euro zum 1. Februar, die erforderliche Schülerbeförderung, Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita und Schule sowie 15 Euro monatlich für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Wie hoch ist das Schulbedarfspaket 2026?
195 Euro im Schuljahr je Kind, ausgezahlt in zwei Raten von 130 und 65 Euro. Die Beträge stehen in § 3 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 und werden jährlich fortgeschrieben.
Muss ich Bildung und Teilhabe gesondert beantragen?
Nur die Lernförderung. § 37 Abs. 1 SGB II nennt ausschließlich die Erstausstattung nach § 24 Abs. 1 und 3 sowie die Bedarfe nach § 28 Abs. 5. Der Rest ist vom Antrag auf Grundsicherungsgeld mit umfasst, du musst aber die Nachweise einreichen.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen bis unter 25 Jahre, solange eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Der Teilhabebetrag von 15 Euro gilt nur bis zum 18. Geburtstag.
Muss ich für das Schulessen etwas dazuzahlen?
Nein. Der frühere Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen und die Zuzahlung zur Schülerbeförderung sind mit dem Starke-Familien-Gesetz zum 1. August 2019 entfallen.
Bekomme ich Nachhilfe nur bei drohendem Sitzenbleiben?
Nein, diese Hürde gibt es seit August 2019 nicht mehr. Lernförderung ist möglich, sobald sie geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Die Schule bestätigt den Bedarf.
Mindert Bildung und Teilhabe mein Grundsicherungsgeld?
Nein. Die Bedarfe werden nach § 28 Abs. 1 SGB II gesondert neben dem Regelbedarf berücksichtigt und zählen nicht als Einkommen. Auch bei der Prüfung, ob Kinderzuschlag statt Grundsicherungsgeld in Frage kommt, bleiben sie außer Betracht.
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