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Pflegegeld und Grundsicherungsgeld: wird es angerechnet?

Pflegegeld ist eine der wenigen Zahlungen, die im Leistungsbezug vollständig bei dir bleiben. Das gilt für den pflegebedürftigen Menschen und für die Angehörige, die pflegt. Hier stehen die Rechtsgrundlagen, die Grenze und drei durchgerechnete Fälle.

Kurz gesagt: Pflegegeld nach § 37 SGB XI wird nicht auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Beim pflegebedürftigen Menschen folgt das aus § 13 Abs. 5 SGB XI und § 11a Abs. 3 SGB II, bei der pflegenden Angehörigen aus § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Grundsicherungsgeld-Verordnung: nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind kein Einkommen. Steuerfrei ist die Weitergabe nach § 3 Nr. 36 EStG bis zur Höhe des Pflegegeldes des jeweiligen Pflegegrades, also 347 bis 990 Euro im Monat. Wer die Mutter mit Pflegegrad 3 pflegt und 599 Euro weitergereicht bekommt, behält 599 Euro zusätzlich zum vollen Anspruch. Melden musst du das Geld trotzdem.

Erste Ebene: der pflegebedürftige Mensch

Wer selbst Pflegegeld bezieht und gleichzeitig Grundsicherungsgeld beantragt, muss das Pflegegeld nicht gegen den Bedarf rechnen lassen. § 13 Abs. 5 SGB XI bestimmt, dass die Leistungen der Pflegeversicherung als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt bleiben, deren Gewährung von anderem Einkommen abhängt. Ausgenommen ist allein das Pflegeunterstützungsgeld, das eine Lohnersatzleistung ist.

Dieselbe Rechtsfolge ergibt sich aus dem SGB II selbst. § 11a Abs. 3 SGB II lautet: "Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen." Pflegegeld dient dem Pflegebedarf, das Grundsicherungsgeld dem Lebensunterhalt. Die Zwecke decken sich nicht, also bleibt das Pflegegeld außen vor.

PflegegradPflegegeld je MonatAnrechnung beim Grundsicherungsgeld
1kein PflegegeldEntlastungsbetrag bis 131 € als Kostenerstattung
2347 €keine
3599 €keine
4800 €keine
5990 €keine

Die Beträge stehen in § 37 Abs. 1 SGB XI. Sie sind zuletzt Anfang 2025 gestiegen und bleiben 2026 unverändert. Beispiel: alleinstehend, Pflegegrad 2, 500 Euro Warmmiete. Der Bedarf beträgt 563 Euro Regelbedarf plus 500 Euro Unterkunft, also 1.063 Euro. Die 347 Euro Pflegegeld ändern daran nichts, der Anspruch bleibt bei 1.063 Euro. Deinen eigenen Bedarf rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner durch.

Wichtig: Pflegebedürftigkeit allein begründet keinen Mehrbedarf im SGB II. In Betracht kommen der Mehrbedarf bei Erwerbsminderung mit Merkzeichen G nach § 21 Abs. 4 SGB II und der unabweisbare besondere Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II, beides beschreibt der Artikel Mehrbedarf bei Krankheit und Behinderung.

Zweite Ebene: die pflegende Angehörige im Leistungsbezug

Der häufigere Fall ist der andere: Nicht die pflegebedürftige Person bezieht Grundsicherungsgeld, sondern die Tochter, der Sohn oder die Partnerin, die pflegt und das Pflegegeld weitergereicht bekommt. Hier greift eine Vorschrift, die viele Jobcenter-Anschreiben nicht nennen. § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Grundsicherungsgeld-Verordnung stellt "nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung" ausdrücklich anrechnungsfrei.

Der Schlüssel liegt im Wort "nicht steuerpflichtig". Die Steuerfreiheit regelt § 3 Nr. 36 EStG: steuerfrei sind "Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden."

Daraus ergeben sich drei Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:

Sind diese Bedingungen erfüllt, ist das weitergeleitete Pflegegeld kein Einkommen. Es wird nicht mit dem Erwerbstätigenfreibetrag verrechnet, sondern gar nicht erst berücksichtigt.

Der Unterschied in Zahlen

Ausgangsfall: alleinstehend, 480 Euro Warmmiete, Bedarf also 563 plus 480 gleich 1.043 Euro. Du pflegst deine Mutter mit Pflegegrad 3 und bekommst ihre 599 Euro Pflegegeld weitergereicht.

Behandlung der 599 €FreibetragangerechnetAnspruchverfügbar
anrechnungsfrei (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrusiGV)entfällt0,00 €1.043,00 €1.642,00 €
hilfsweise als Erwerbseinkommen gerechnet207,70 €391,30 €651,70 €1.250,70 €

Der Unterschied beträgt 391,30 Euro im Monat, fast 4.700 Euro im Jahr. Genau deshalb lohnt es sich, im Antrag oder im Widerspruch ausdrücklich auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Grundsicherungsgeld-Verordnung und auf § 3 Nr. 36 EStG hinzuweisen, wenn das Jobcenter die Zahlung als Einkommen behandelt hat. Wie du dagegen vorgehst, steht im Artikel Widerspruch gegen den Jobcenter-Bescheid.

Wo die Grenze verläuft

Die Anrechnungsfreiheit endet exakt dort, wo die Steuerfreiheit endet. Zwei Konstellationen sind praktisch wichtig.

Mehr Geld als Pflegegeld

Zahlt die pflegebedürftige Person aus eigenen Mitteln mehr, als ihr Pflegegeld beträgt, ist nur der Teil bis zur Höhe des Pflegegeldes geschützt. Beispiel: Pflegegrad 5, 990 Euro Pflegegeld, tatsächlich fließen 1.200 Euro. Steuerfrei und anrechnungsfrei sind 990 Euro, die übrigen 210 Euro sind Einkommen. Als Einkommen aus der Pflegetätigkeit gerechnet, bleiben davon nach § 11b SGB II 122 Euro frei, angerechnet werden 88 Euro. Bei 480 Euro Warmmiete sinkt der Anspruch von 1.043 auf 955 Euro, verfügbar sind 955 plus 1.200, also 2.155 Euro. Die Staffel dahinter erklärt der Artikel Freibeträge beim Grundsicherungsgeld 2026.

Pflege ohne Angehörigenverhältnis und ohne sittliche Pflicht

Wer berufsmäßig fremde Menschen pflegt, fällt nicht unter § 3 Nr. 36 EStG. Die Einnahme ist steuerpflichtig und damit normales Erwerbseinkommen. Beispiel: 800 Euro für die Pflege einer nicht verwandten Person mit Pflegegrad 4, alleinstehend, 480 Euro Warmmiete. Der Erwerbstätigenfreibetrag beträgt 268 Euro, angerechnet werden 532 Euro, der Anspruch sinkt auf 511 Euro, verfügbar sind 1.311 Euro. Auch das lohnt sich noch, weil der Haushalt 268 Euro über dem Bedarf liegt. Wie sich weitere Stunden auswirken, zeigt der Zuverdienst-Optimierer.

Vier Dinge, die trotzdem gelten

Nicht verwechseln

LeistungRechtsgrundlagebeim Grundsicherungsgeld
Pflegegeld§ 37 SGB XInicht angerechnet
weitergeleitetes Pflegegeld an Angehörige§ 1 Abs. 1 Nr. 4 GrusiGV, § 3 Nr. 36 EStGnicht angerechnet bis zur Höhe des Pflegegeldes
Entlastungsbetrag bis 131 €§ 45b SGB XIKostenerstattung an den Dienst, kein Einkommen
Pflegeunterstützungsgeld§ 44a SGB XIangerechnet, Ausnahme in § 13 Abs. 5 SGB XI
Pflegegeld für ein Pflegekind in Vollzeitpflege§ 39 SGB VIII, § 11a Abs. 3 SGB IIdrittes Kind zu 75 Prozent, viertes und jedes weitere voll

Der letzte Punkt sorgt regelmäßig für Verwirrung, weil beide Zahlungen "Pflegegeld" heißen. Gemeint sind zwei verschiedene Dinge: die Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen und die Zahlung des Jugendamts an eine Pflegefamilie. Nur für die zweite gilt die Staffelung nach der Zahl der Pflegekinder.

Häufige Fragen

Wird Pflegegeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Nein. § 13 Abs. 5 SGB XI stellt es ausdrücklich frei, § 11a Abs. 3 SGB II führt zum selben Ergebnis. Ausgenommen ist nur das Pflegeunterstützungsgeld.

Darf ich als pflegende Angehörige das Geld behalten?

Ja, bis zur Höhe des Pflegegeldes des Pflegegrades. Grundlage ist § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Grundsicherungsgeld-Verordnung in Verbindung mit § 3 Nr. 36 EStG.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld.

Muss ich das Pflegegeld dem Jobcenter melden?

Ja, nach § 60 Abs. 1 SGB I. Anrechnungsfrei heißt nicht meldefrei.

Was gilt, wenn ich mehr bekomme als das Pflegegeld?

Der Teil darüber ist steuerpflichtig und damit Einkommen. Auf ihn werden die Absetzbeträge und der Erwerbstätigenfreibetrag des § 11b SGB II angewendet.

Zählt angespartes Pflegegeld als Vermögen?

Ja. Im Zuflussmonat ist es anrechnungsfreies Einkommen, danach gehört es zum Vermögen und zählt gegen den Freibetrag deiner Altersstufe.

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