Kurz gesagt: Das Grundsicherungsgeld selbst ist unpfändbar (§ 42 Abs. 4 SGB II). Dein Lohn ist seit dem 1. Juli 2026 bis 1.587,40 Euro netto im Monat geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. Die meisten Aufstocker liegen darunter, bei ihnen geht eine Lohnpfändung ins Leere. Wird doch ein Teil des Lohns gepfändet, ist dieser Teil nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit kein anrechenbares Einkommen, weil er dir nicht als bereite Mittel zur Verfügung steht. Die Grenze zieht das Bundessozialgericht dort, wo du die Pfändung ohne Weiteres rückgängig machen kannst (Urteil vom 10.05.2011, B 4 KG 1/10 R). In der Privatinsolvenz fällt Einkommen, das deinen Bedarf nach dem SGB II deckt, nicht in die Insolvenzmasse (BSG, B 14 AS 188/11 R), und die Restschuldbefreiung kommt nach drei Jahren. Deinen Anspruch mit und ohne gepfändeten Lohnanteil zeigt der Grundsicherungsgeld-Rechner.
Zwei Arten von Geld, zwei Schutzregeln
Wer im Grundsicherungsgeld-Bezug Schulden hat, muss zwei Geldquellen auseinanderhalten:
| Geldquelle | Pfändungsschutz | Grundlage |
|---|---|---|
| Anspruch auf Grundsicherungsgeld gegen das Jobcenter | vollständig unpfändbar, nicht abtretbar | § 42 Abs. 4 SGB II |
| Arbeitslohn beim Arbeitgeber | geschützt bis zur Pfändungsfreigrenze, darüber teilweise pfändbar | § 850c ZPO, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 |
| Guthaben auf dem Konto | geschützt über das Pfändungsschutzkonto | §§ 899 ff. ZPO |
§ 42 Abs. 4 SGB II lautet: "Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden." Ein Gläubiger kann also keinen Pfändungsbeschluss an das Jobcenter schicken. Auch eine Zusammenrechnung mit deinem Lohn hilft ihm nicht: Laufende Sozialleistungen werden nach § 850e Nr. 2a ZPO nur mit dem Arbeitseinkommen zusammengerechnet, "soweit diese der Pfändung unterworfen sind", und das ist beim Grundsicherungsgeld gerade nicht der Fall.
Sobald das Geld auf deinem Girokonto landet, greift der Kontoschutz. Wie das Pfändungsschutzkonto funktioniert und welche Erhöhungsbeträge du dir bescheinigen lassen solltest, steht im Ratgeber zur Kontopfändung und zum P-Konto.
Die Pfändungsfreigrenzen für Lohn ab 1. Juli 2026
Die Beträge werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (§ 850c Abs. 4 ZPO). Die maßgebende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 vom 19.03.2026 setzt für Arbeitseinkommen ab dem 1. Juli 2026 fest:
| Unterhaltspflichten | Unpfändbarer Grundbetrag netto im Monat | Vom Mehrbetrag pfändbar |
|---|---|---|
| keine | 1.587,40 Euro | 7 Zehntel |
| eine Person | 2.184,82 Euro | 5 Zehntel |
| zwei Personen | 2.517,65 Euro | 4 Zehntel |
| drei Personen | 2.850,48 Euro | 3 Zehntel |
Die Erhöhung beträgt 597,42 Euro für die erste und je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte Person, der du aufgrund gesetzlicher Pflicht Unterhalt gewährst, etwa Ehepartner und Kinder. Vom Teil oberhalb des Grundbetrags sind nach § 850c Abs. 3 ZPO ohne Unterhaltspflichten drei Zehntel unpfändbar, mit jeder unterhaltsberechtigten Person mehr. Das Nettoeinkommen wird dabei auf volle 10 Euro abgerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO), die genauen Beträge stehen in der Tabelle der Bekanntmachung.
Eigene Regeln gelten, wenn wegen Unterhaltsschulden gepfändet wird. Dann darf der Gläubiger nach § 850d ZPO tiefer zugreifen, und die Tabelle oben gilt nicht.
Gepfändeter Lohn ist in der Regel kein Einkommen
Beim Grundsicherungsgeld zählt nur, was dir tatsächlich zur Verfügung steht. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 11 SGB II formulieren es so: Soweit Teile des Arbeitseinkommens aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gepfändet werden, hast du darüber keinerlei Verfügungsmöglichkeit, sie stehen also nicht als bereite Mittel zur Verfügung. Das Jobcenter rechnet dann nur den Teil des Nettolohns an, der tatsächlich bei dir ankommt.
Das Bundessozialgericht hat dafür eine Grenze gezogen (Urteil vom 10.05.2011, B 4 KG 1/10 R): Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts geht der Tilgung von Schulden grundsätzlich vor. Gepfändete Lohnteile bleiben deshalb nur dann außer Betracht, wenn sich die Pfändung aus Rechtsgründen nicht oder nicht ohne Weiteres rückgängig machen lässt. Ob das so ist, prüft das Jobcenter im Einzelfall.
Das wichtigste Werkzeug dafür ist § 850f Abs. 1 ZPO. Danach kann das Vollstreckungsgericht dir auf Antrag einen Teil des pfändbaren Lohns belassen, wenn du nachweist, dass bei Anwendung der Pfändungsfreigrenzen dein notwendiger Lebensunterhalt nach dem SGB II für dich und deine Unterhaltsberechtigten nicht gedeckt ist. Das Jobcenter kann dich auffordern, diesen Antrag zu stellen. Den Nachweis führst du in der Praxis mit deinem Bewilligungsbescheid oder einer Bedarfsberechnung des Jobcenters.
Rechenbeispiel 1: Aufstocker unter der Freigrenze
Eine alleinstehende Person arbeitet in Teilzeit für 1.500 Euro brutto, netto angenommen 1.150 Euro. Die Wohnung kostet 420 Euro kalt plus 90 Euro Nebenkosten und 70 Euro Heizung. Ein Inkassobüro erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen den Arbeitgeber.
- Bedarf: 563 Euro Regelbedarf plus 580 Euro Wohnkosten = 1.143 Euro.
- Erwerbstätigenfreibetrag auf 1.500 Euro brutto: 348 Euro. Angerechnet werden 1.150 minus 348 = 802 Euro.
- Grundsicherungsgeld: 341 Euro, verfügbar insgesamt 1.491 Euro.
- Pfändbar beim Arbeitgeber: 0 Euro, weil 1.150 Euro netto unter 1.587,40 Euro liegen.
Die Pfändung läuft ins Leere, und das Grundsicherungsgeld kann der Gläubiger ohnehin nicht pfänden. Das ist der Normalfall bei Aufstockern ohne Kinder: Damit überhaupt ein Anspruch besteht, liegt das Nettoeinkommen meist unter der Freigrenze.
Rechenbeispiel 2: Wenn doch etwas gepfändet wird
Eine alleinstehende Person in einer Großstadt zahlt 700 Euro kalt, 150 Euro Nebenkosten und 100 Euro Heizung. Sie verdient 2.500 Euro brutto, netto angenommen 1.800 Euro.
- Bedarf: 563 plus 950 Euro = 1.513 Euro. Freibetrag: 348 Euro.
- Ohne Pfändung: angerechnet 1.800 minus 348 = 1.452 Euro, Anspruch 61 Euro.
- Pfändbar nach § 850c ZPO: (1.800 minus 1.587,40) mal 7 Zehntel = 148,82 Euro.
- Mit Pfändung, gepfändeter Teil nicht angerechnet: Bei dir kommen 1.651,18 Euro an, angerechnet werden 1.303,18 Euro, Anspruch 209,82 Euro.
Verfügbar bleiben in beiden Fällen 1.861 Euro, also Bedarf plus Freibetrag. Die 148,82 Euro für den Gläubiger würden damit im Ergebnis aus Steuermitteln aufgestockt. Genau deshalb wird das Jobcenter hier meist verlangen, dass du einen Antrag nach § 850f Abs. 1 ZPO stellst. Gibt das Vollstreckungsgericht den Betrag frei, bekommst du wieder das volle Netto, und der Anspruch sinkt auf 61 Euro. Wie viel Freibetrag das Gericht dir dabei belässt, entscheidet es im Einzelfall.
Die Rechnung ist vereinfacht: Weitere Absetzbeträge wie Fahrtkosten oder Versicherungen sind nicht berücksichtigt. Wie sich dein Lohn auf jeder Stufe auswirkt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer.
Rechenbeispiel 3: Familie mit zwei Kindern
Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren zahlt 750 Euro kalt, 180 Euro Nebenkosten und 120 Euro Heizung. Ein Partner verdient 3.000 Euro brutto, netto angenommen 2.300 Euro.
- Bedarf: 2 mal 506 plus 2 mal 390 Euro Regelbedarf plus 1.050 Euro Wohnkosten = 2.842 Euro.
- Freibetrag mit Kind auf 3.000 Euro brutto: 378 Euro. Angerechnet: 1.922 Euro Lohn plus 518 Euro Kindergeld.
- Grundsicherungsgeld: 402 Euro, verfügbar insgesamt 3.220 Euro.
- Pfändungsfreigrenze mit drei Unterhaltsberechtigten: 2.850,48 Euro. Pfändbar: 0 Euro.
Mit Unterhaltspflichten steigt die Freigrenze schneller als der Lohn, ab dem eine Familie noch Grundsicherungsgeld bekommt. Eine Lohnpfändung bleibt hier ebenfalls wirkungslos. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Unterhaltspflichten kennt, sonst rechnet er mit dem niedrigeren Grundbetrag.
Privatinsolvenz mit Grundsicherungsgeld
Auch ohne pfändbares Einkommen kannst du die Verbraucherinsolvenz beantragen. Ein Mindesteinkommen schreibt die Insolvenzordnung nicht vor. Der Ablauf:
- Schuldnerberatung. Die Schuldnerberatung gehört zu den kommunalen Eingliederungsleistungen, die das Jobcenter nach § 16a Nr. 2 SGB II erbringen kann. Frag dort nach einer Vermittlung, wenn deine Schulden der Arbeitsaufnahme im Weg stehen.
- Außergerichtlicher Einigungsversuch. Mit dem Insolvenzantrag brauchst du die Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle, dass eine Einigung mit den Gläubigern auf Grundlage eines Plans in den letzten sechs Monaten erfolglos versucht wurde (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
- Kostenstundung. Reicht dein Vermögen nicht für die Verfahrenskosten, werden sie dir auf Antrag bis zur Restschuldbefreiung gestundet (§ 4a Abs. 1 InsO). Im Grundsicherungsgeld-Bezug ist das der Regelfall.
- Drei Jahre Abtretungsfrist. Mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung trittst du die pfändbaren Teile deines Einkommens für drei Jahre ab Eröffnung an einen Treuhänder ab (§ 287 Abs. 2 InsO), in einem erneuten Verfahren für fünf Jahre.
Dein Grundsicherungsgeld bleibt dabei unberührt. Was nicht der Zwangsvollstreckung unterliegt, gehört nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Insolvenzmasse. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Einkommen, das bei der Deckung deines Bedarfs nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, nicht der Pfändung unterliegt und deshalb nicht in die Masse fällt (Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R). Im entschiedenen Fall ging es um ein Betriebskostenguthaben: Es mindert die Wohnkosten im Folgemonat, auch während des Insolvenzverfahrens, und geht nicht an den Treuhänder.
Pflichten in der Insolvenz und beim Jobcenter
Bis zur Restschuldbefreiung hast du Obliegenheiten nach der Insolvenzordnung. Nach § 287b und § 295 Satz 1 Nr. 1 InsO musst du eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben und, wenn du ohne Beschäftigung bist, dich um eine solche bemühen und keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Der Leistungsbezug allein ist also kein Problem, fehlende Bemühungen schon. Bewahre deine Bewerbungsnachweise auf, sie helfen gegenüber Treuhänder und Jobcenter zugleich. Was das Jobcenter als zumutbar ansieht, steht im Ratgeber zur zumutbaren Arbeit.
Zwei weitere Pflichten aus § 295 Satz 1 InsO berühren das Grundsicherungsgeld direkt:
- Erbschaften und Schenkungen musst du zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herausgeben, Lotteriegewinne zum vollen Wert (Nr. 2). Gegenüber dem Jobcenter bleibt die Erbschaft trotzdem ein meldepflichtiger Zufluss. Wie sie dort behandelt wird, steht im Ratgeber zu Erbschaft und Schenkung.
- Umzug und neuer Job sind dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder unverzüglich anzuzeigen (Nr. 3), zusätzlich zur Mitteilung an das Jobcenter.
Was du konkret tun solltest
- Pfändungsbeschluss sofort beim Jobcenter einreichen. Leg die Lohnabrechnung mit dem ausgewiesenen Pfändungsbetrag bei, damit nur das tatsächlich ausgezahlte Netto angerechnet wird.
- Unterhaltspflichten beim Arbeitgeber angeben. Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht die Freigrenze um 597,42 oder 332,83 Euro.
- Antrag nach § 850f Abs. 1 ZPO prüfen. Wenn nach der Pfändung weniger bleibt als dein Bedarf nach dem SGB II, beim Vollstreckungsgericht stellen. Rechne damit, dass das Jobcenter ihn ohnehin verlangt.
- Konto in ein P-Konto umwandeln. So bleibt das Grundsicherungsgeld auch nach der Überweisung geschützt.
- Schuldnerberatung suchen. Über das Jobcenter nach § 16a Nr. 2 SGB II oder direkt bei einer anerkannten Beratungsstelle.
Rechnet das Jobcenter den gepfändeten Teil trotzdem als Einkommen an, obwohl du die Pfändung nicht abwenden konntest, hilft der Widerspruch innerhalb eines Monats. Ist die Frist vorbei, bleibt der Überprüfungsantrag.
Häufige Fragen
Kann das Grundsicherungsgeld gepfändet werden?
Nein. Nach § 42 Abs. 4 SGB II ist der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unpfändbar und nicht abtretbar. Auf dem Konto schützt es das P-Konto.
Wird gepfändeter Lohn beim Grundsicherungsgeld als Einkommen angerechnet?
Grundsätzlich nicht, weil er dir nicht als bereite Mittel zur Verfügung steht. Kannst du die Pfändung aber ohne Weiteres rückgängig machen, etwa mit einem Antrag nach § 850f Abs. 1 ZPO, kann das Jobcenter das verlangen (BSG, Urteil vom 10.05.2011, B 4 KG 1/10 R).
Wie viel Lohn ist 2026 pfändungsfrei?
Seit dem 1. Juli 2026 sind 1.587,40 Euro netto im Monat unpfändbar, plus 597,42 Euro für die erste und je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Vom Mehrbetrag sind ohne Unterhaltspflichten sieben Zehntel pfändbar.
Kann ich mit Grundsicherungsgeld Privatinsolvenz anmelden?
Ja. Ein Mindesteinkommen ist nicht vorgeschrieben, die Verfahrenskosten werden nach § 4a InsO auf Antrag gestundet. Vorher brauchst du die Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre.
Gehört das Grundsicherungsgeld in der Privatinsolvenz zur Insolvenzmasse?
Nein. Unpfändbares gehört nach § 36 Abs. 1 InsO nicht zur Masse, und auch Einkommen, das deinen Bedarf nach dem SGB II deckt, fällt nicht hinein (BSG, Urteil vom 16.10.2012, B 14 AS 188/11 R).
Gefährdet der Leistungsbezug meine Restschuldbefreiung?
Nicht automatisch. Du musst dich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen und darfst keine zumutbare Tätigkeit ablehnen (§ 287b und § 295 Satz 1 Nr. 1 InsO). Mit nachweisbaren Bewerbungen erfüllst du diese Pflicht auch im Leistungsbezug.
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