Ratgeber

Bundesfreiwilligendienst, FSJ und Grundsicherungsgeld: was vom Taschengeld bleibt

Du bekommst Grundsicherungsgeld und willst einen Bundesfreiwilligendienst, ein FSJ oder ein FÖJ machen? Dann rechnet das Jobcenter das Taschengeld nach eigenen Regeln an, und die hängen fast vollständig an deinem Alter. Hier steht, welcher Freibetrag gilt, warum das Mittagessen in der Einsatzstelle extra zählt und wann der Freiwilligendienst mehr bringt als ein Minijob, mit Rechenbeispielen aus den Regelsätzen 2026.

Kurz gesagt: Das Taschengeld aus Bundesfreiwilligendienst, FSJ oder FÖJ ist Einkommen, hat aber einen eigenen Freibetrag nach § 11b Abs. 2b SGB II. Unter 25 Jahren werden statt der üblichen 100 Euro 603 Euro abgesetzt, also die Minijob-Grenze 2026. Ein Taschengeld bis zu dieser Höhe bleibt vollständig anrechnungsfrei, vom Teil darüber bleiben 30 Prozent. Ab 25 Jahren sind es fest 250 Euro, alles darüber wird voll angerechnet. In beiden Fällen zählt gestellte Verpflegung zusätzlich als Einkommen, mit 1 Prozent des Regelbedarfs je Tag bei Vollverpflegung. Sozialversicherung zahlst du vom Taschengeld keine, die übernimmt die Einsatzstelle. Wie hoch dein Bedarf insgesamt ist, zeigt der Grundsicherungsgeld-Rechner.

Die Regeln auf einen Blick

Unter 25 JahrenAb 25 Jahren
Absetzbetrag vom Taschengeld603 Euro (Betrag nach § 8 Abs. 1a SGB IV)250 Euro
Taschengeld gilt als ErwerbseinkommenJa (§ 11b Abs. 2b Satz 2)Nein
Zusätzlicher Prozent-Freibetrag30 Prozent vom Teil über 603 Euro, die 20-Prozent-Stufe entfälltKeiner, der Rest wird voll angerechnet
Fahrtkosten und Versicherungen extra absetzbarNein, im Absetzbetrag enthaltenNein, im Absetzbetrag enthalten
Gestellte VerpflegungWird zusätzlich angerechnetWird zusätzlich angerechnet

Die Grundlage ist § 11b Abs. 2b SGB II. Satz 1 Nr. 3 nennt ausdrücklich Leistungsberechtigte unter 25, die "einen Freiwilligendienst" leisten, gemeint sind der Bundesfreiwilligendienst nach dem BFDG und die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ nach dem JFDG. Für sie tritt an die Stelle der 100-Euro-Pauschale der Betrag nach § 8 Abs. 1a SGB IV, die Geringfügigkeitsgrenze. Sie liegt 2026 bei 603 Euro und steigt mit dem Mindestlohn. Satz 3 regelt die Ausnahme: Hast du das 25. Lebensjahr vollendet, gilt stattdessen ein Betrag von 250 Euro monatlich.

Der Absetzbetrag ersetzt die Einzelposten aus § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 5, also Versicherungspauschale, Riester-Beiträge und Werbungskosten wie Fahrtkosten. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu §§ 11 bis 11b SGB II stellen klar, dass diese Kosten nicht zusätzlich nachgewiesen und abgezogen werden können. Wer einen langen Arbeitsweg hat, kann also nicht über die 603 oder 250 Euro hinaus Fahrtkosten geltend machen.

Unter 25: bis 603 Euro bleibt das Taschengeld frei

Wie viel Taschengeld du bekommst, legt die Einsatzstelle fest. Gesetzlich gedeckelt ist es nach § 2 Nr. 4 BFDG auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Laut Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beträgt die Höchstgrenze ab Januar 2026 676 Euro im Monat, viele Einsatzstellen zahlen weniger. Für unter 25-Jährige bedeutet das: In den meisten Fällen bleibt das Taschengeld komplett anrechnungsfrei.

Weil das Taschengeld in dieser Altersgruppe als Erwerbseinkommen gilt, kommt für den Teil über 603 Euro der Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II hinzu. Die erste Stufe mit 20 Prozent ist nach dem letzten Satz von Abs. 3 ausdrücklich ausgeschlossen. In ihrem Rechenbeispiel ziehen die Fachlichen Weisungen deshalb 30 Prozent vom Betrag oberhalb des Absetzbetrags ab.

Taschengeld im Monat (unter 25)Absetzbetrag30 Prozent vom RestAngerechnet
400,00 Euro400,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
603,00 Euro603,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
676,00 Euro (Höchstgrenze 2026)603,00 Euro21,90 Euro51,10 Euro

Der Absetzbetrag gilt für dein gesamtes Erwerbseinkommen zusammen, nicht für jede Einnahme einzeln. Hast du neben dem Freiwilligendienst einen kleinen Nebenjob, werden Taschengeld und Lohn addiert. Beispiel: 450 Euro Taschengeld und 250 Euro aus einem Nebenjob ergeben 700 Euro. Davon gehen 603 Euro ab, vom Rest von 97 Euro bleiben 30 Prozent, also 29,10 Euro. Angerechnet werden 67,90 Euro.

Wohnst du noch bei deinen Eltern, bekommst du als Erwachsener unter 25 den Regelbedarf der Stufe 3 von 451 Euro, mehr dazu im Ratgeber zur Regelbedarfsstufe 3. Das Kindergeld läuft während des Freiwilligendienstes weiter, denn § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG nennt die freiwilligen Dienste ausdrücklich. In der Bedarfsgemeinschaft wird es aber als dein Einkommen angerechnet, siehe Kindergeld und Grundsicherungsgeld.

Ab 25: 250 Euro frei, der Rest zählt voll

Ab dem 25. Geburtstag ändert sich die Rechnung deutlich. Statt 603 Euro werden nur noch 250 Euro abgesetzt, und das Taschengeld gilt nach den Fachlichen Weisungen ausdrücklich nicht als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ein weiterer Prozent-Freibetrag entfällt damit, jeder Euro über 250 wird angerechnet.

Rechenbeispiel: alleinstehend, 34 Jahre, Regelbedarf 563 Euro, 400 Euro Kaltmiete und 80 Euro Nebenkosten. Bedarf: 1.043 Euro.

Taschengeld im Monat (ab 25)AngerechnetGrundsicherungsgeldVerfügbar mit Taschengeld
300,00 Euro50,00 Euro993,00 Euro1.293,00 Euro
500,00 Euro250,00 Euro793,00 Euro1.293,00 Euro
676,00 Euro (Höchstgrenze 2026)426,00 Euro617,00 Euro1.293,00 Euro

Das Ergebnis ist in allen drei Zeilen gleich: Solange ein Anspruch besteht, hast du im Freiwilligendienst ab 25 genau deinen Bedarf plus 250 Euro zur Verfügung. Ob die Einsatzstelle 300 oder 676 Euro zahlt, ändert für dich nichts, es entlastet nur das Jobcenter. Über 250 Euro hinaus liegt die Behaltequote bei null.

Hast du zusätzlich einen Minijob, wird der getrennt behandelt. Der Lohn bekommt den normalen Erwerbstätigenfreibetrag mit 100 Euro Grundfreibetrag und 20 Prozent darüber. Mit 500 Euro Taschengeld und 300 Euro Minijob bleiben 250 Euro plus 140 Euro frei, angerechnet werden 410 Euro. Das Grundsicherungsgeld sinkt auf 633 Euro, verfügbar sind 1.433 Euro. Ein nicht ausgeschöpfter Absetzbetrag lässt sich nach den Weisungen nicht auf andere Einkommensarten übertragen.

Warum das Mittagessen extra angerechnet wird

Im Grundsicherungsgeld zählen normalerweise nur Einnahmen in Geld. § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB II macht davon eine Ausnahme für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen. Kostenloses Essen in der Einsatzstelle ist deshalb Einkommen, auch wenn du es gar nicht isst: Nach den Fachlichen Weisungen reicht es, dass die Verpflegung bereitgestellt wird.

Bewertet wird nach § 2 Abs. 5 der Grundsicherungsgeld-Verordnung: Vollverpflegung mit 1 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs je Tag, bei Teilverpflegung das Frühstück mit 20 Prozent und Mittag- und Abendessen mit je 40 Prozent davon. Die Weisungen rechnen dabei pro Arbeitstag, an dem Verpflegung bereitgestellt wird.

Verpflegung an 21 Tagen im MonatRegelbedarf 563 Euro (Stufe 1)Regelbedarf 451 Euro (Stufe 3)
Vollverpflegung (1 Prozent je Tag)118,23 Euro94,71 Euro
Nur Mittagessen (40 Prozent davon)47,29 Euro37,88 Euro
Nur Frühstück (20 Prozent davon)23,65 Euro18,94 Euro

Wichtig: Der Verpflegungswert fällt nicht unter den Absetzbetrag. So rechnen es die Weisungen in ihrem Beispiel eines 22-Jährigen mit Taschengeld unter der Freigrenze, der trotzdem den vollen Wert der Verpflegung angerechnet bekommt. Für die Frau aus dem Beispiel oben heißt das: Mit 500 Euro Taschengeld und gestelltem Mittagessen an 21 Tagen werden 297,29 Euro angerechnet, das Grundsicherungsgeld sinkt auf 745,71 Euro. In Geld hat sie dann 1.245,71 Euro, dafür isst sie werktags in der Einsatzstelle.

Die Verpflegungswerte für die Sozialversicherung, die in deiner Freiwilligenvereinbarung stehen können (2026: 345 Euro Verpflegung, 285 Euro Unterkunft im Monat), betreffen die Sozialversicherung. Für das Grundsicherungsgeld zählt die Bewertung nach der Grundsicherungsgeld-Verordnung.

Freiwilligendienst oder Minijob: was bringt mehr?

Für die Frage, wie viel dir am Ende bleibt, lohnt der direkte Vergleich mit einem Minijob in gleicher Höhe. Gerechnet ist für eine Person ab 25 ohne Kind und ohne gestellte Verpflegung.

Einnahme im MonatFrei im Freiwilligendienst (ab 25)Frei im Minijob
300 Euro250,00 Euro140,00 Euro
500 Euro250,00 Euro180,00 Euro
603 Euro250,00 Euro208,90 Euro

Ab 25 liegt der Freiwilligendienst also bis zur Taschengeld-Höchstgrenze vorn, erst ab 740 Euro Lohn erreicht der Erwerbstätigenfreibetrag eines Jobs ebenfalls 250 Euro. Unter 25 ist der Abstand noch größer, denn dort sind bis zu 603 Euro frei. Allerdings arbeitest du im Freiwilligendienst in der Regel in Vollzeit oder vollzeitnah, ein Minijob braucht deutlich weniger Stunden. Und bei einer Teilzeit oder Vollzeitstelle steigt der Freibetrag auf bis zu 348 Euro, das zeigt der Zuverdienst-Optimierer für jede Lohnstufe.

Was das Jobcenter wissen muss

Häufige Fragen

Wird das Taschengeld aus dem Bundesfreiwilligendienst auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Ja, aber mit einem eigenen Freibetrag. Unter 25 Jahren bleibt das Taschengeld bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2b SGB II). Ab 25 Jahren sind 250 Euro frei, der Rest wird voll angerechnet. Das gilt genauso für FSJ und FÖJ.

Wie viel darf ich im FSJ verdienen, ohne dass das Jobcenter kürzt?

Unter 25 Jahren werden 603 Euro im Monat abgesetzt. Liegt das Taschengeld darunter, wird davon nichts angerechnet. Vom Teil über 603 Euro bleiben nach dem Rechenweg der Bundesagentur zusätzlich 30 Prozent frei. Gestellte Verpflegung wird allerdings gesondert angerechnet.

Welcher Freibetrag gilt im Bundesfreiwilligendienst ab 25 Jahren?

Ein fester Betrag von 250 Euro im Monat (§ 11b Abs. 2b Satz 3 SGB II). Das Taschengeld gilt dann nicht als Erwerbseinkommen, deshalb gibt es keinen weiteren Prozent-Freibetrag. Fahrtkosten und Versicherungen sind in den 250 Euro enthalten.

Zählt kostenloses Essen im Freiwilligendienst als Einkommen?

Ja, nach § 11 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Vollverpflegung wird mit 1 Prozent des Regelbedarfs je Tag angesetzt, ein Mittagessen mit 40 Prozent davon. Bei 563 Euro Regelbedarf und 21 Tagen sind das 118,23 Euro oder 47,29 Euro.

Bekomme ich im Bundesfreiwilligendienst weiter Kindergeld?

Ja, bis zum 25. Geburtstag (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG). In der Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern wird das Kindergeld von 259 Euro aber als dein Einkommen angerechnet, soweit du es für deinen Bedarf brauchst.

Muss ich vom Taschengeld Sozialversicherung zahlen?

Nein. Bei FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst trägt die Einsatzstelle den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IV). Das Taschengeld kommt ohne Abzüge an, und du bist über den Dienst versichert.

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