Ratgeber

Bestattungskosten bei Grundsicherungsgeld: wer die Beerdigung bezahlt

Ein Todesfall in der Familie, und dann kommt die Rechnung vom Bestatter. Wer selbst Grundsicherungsgeld bezieht, kann einige tausend Euro nicht einfach bezahlen. Das Gesetz hat dafür eine eigene Regel, nur liegt sie nicht beim Jobcenter. Hier steht, wer die Kosten übernimmt, wer einen Anspruch hat, was bezahlt wird und was sich beim Grundsicherungsgeld der Hinterbliebenen ändert.

Kurz gesagt: Das Jobcenter zahlt keine Beerdigung. Zuständig ist das Sozialamt nach § 74 SGB XII: Es übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit sie der verpflichteten Person nicht zugemutet werden können. Verpflichtet sind vor allem die Erben (§ 1968 BGB) und die nach dem Landesbestattungsgesetz bestattungspflichtigen Angehörigen. Zuerst werden Nachlass, Sterbegeld und Vorsorgeverträge eingesetzt. Bist du hilfebedürftig im Sinne des SGB II, ist dir der Rest nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts regelmäßig nicht zuzumuten. Übernommen wird eine würdige, ortsübliche einfache Bestattung, nicht aber Todesanzeigen oder Leichenschmaus. Der Antrag ist auch nach der Beerdigung noch möglich, sollte aber zügig gestellt werden. Wie sich dein eigenes Grundsicherungsgeld nach dem Tod des Partners ändert, kannst du mit dem Grundsicherungsgeld-Rechner prüfen.

Zahlt das Jobcenter die Beerdigung?

Nein. Im SGB II, dem Gesetz zum Grundsicherungsgeld, gibt es keine Leistung für Bestattungskosten. Der Regelbedarf von 563 Euro (alleinstehend, 2026) deckt den laufenden Lebensunterhalt, eine Beerdigung ist darin nicht eingeplant. Die Lücke schließt die Sozialhilfe. § 74 SGB XII lautet im Wortlaut: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen."

Das hat zwei wichtige Folgen. Erstens kommt es nicht darauf an, ob die verstorbene Person Sozialhilfe bezogen hat. Zweitens kannst du die Leistung beim Sozialamt beantragen, obwohl du selbst Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bekommst. Der Bedarf ist nach dem Bundessozialgericht nicht die Bestattung selbst, sondern die Entlastung der verpflichteten Person von der Rechnung (Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 23/08 R).

SituationZuständiges SozialamtGrundlage
Die verstorbene Person hat bis zum Tod Sozialhilfe bezogen, etwa Grundsicherung im AlterDas Sozialamt, das bis zum Tod geleistet hat§ 98 Abs. 3 SGB XII
Die verstorbene Person hat keine Sozialhilfe bezogen, zum Beispiel nur Grundsicherungsgeld vom Jobcenter oder gar keine LeistungDas Sozialamt am Sterbeort, nicht am Bestattungsort§ 98 Abs. 3 SGB XII

Wo die Grenze zwischen Grundsicherungsgeld und Sozialhilfe verläuft, erklärt der Artikel Grundsicherungsgeld oder Grundsicherung im Alter.

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Einen Antrag nach § 74 SGB XII kann nur stellen, wer selbst verpflichtet ist, die Kosten endgültig zu tragen. Wer aus Freundschaft eine Beerdigung organisiert, ohne dazu verpflichtet zu sein, hat keinen Anspruch. Die Pflicht ergibt sich nicht aus dem Sozialrecht, sondern aus anderen Gesetzen:

WerWarum verpflichtetGrundlage
Wer sich vertraglich verpflichtet hatEtwa durch einen Übergabevertrag mit BestattungsvereinbarungVertrag
Erben"Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." Bei mehreren Erben ist jeder Miterbe verpflichtet, soweit er in Anspruch genommen wird§ 1968 BGB
UnterhaltspflichtigeSoweit die Bestattungskosten Teil der Unterhaltspflicht sind, zum Beispiel unter Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie§§ 1360a, 1615 BGB
Bestattungspflichtige AngehörigeDie Landesbestattungsgesetze verpflichten nahe Angehörige in einer festen Reihenfolge zur Bestattung, in Nordrhein-Westfalen etwa Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige EnkelLandesrecht, z. B. § 8 BestG NRW

Die Reihenfolge der Bestattungspflichtigen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Kümmert sich niemand, veranlasst die Ordnungsbehörde der Gemeinde die Bestattung und fordert die Kosten später von den Pflichtigen zurück. Auch wer so herangezogen wird, ist Verpflichteter im Sinne des § 74 SGB XII.

Erbe ausgeschlagen? Die Ausschlagung ist nach § 1944 BGB innerhalb von sechs Wochen möglich und wirkt auf den Erbfall zurück. Du haftest dann nicht mehr als Erbe nach § 1968 BGB. Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht als naher Angehöriger bleibt aber bestehen. Wer die Erbschaft ausschlägt und trotzdem als Bestattungspflichtiger die Beerdigung beauftragt, kann deshalb weiterhin die Übernahme beantragen. Ob eine Erbschaft dein Grundsicherungsgeld berührt, steht im Artikel Erbschaft und Grundsicherungsgeld.

Wann sind dir die Kosten nicht zuzumuten?

Das Sozialamt prüft in einer festen Reihenfolge, was du zuerst einsetzen musst. Die Arbeitshinweise des Kreises Kleve zu § 74 SGB XII (Stand 09.07.2024) beschreiben diese Prüfung ausführlich und stützen sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts:

ReihenfolgeWas eingesetzt wird
1. NachlassDer vorhandene Nachlass ist stets und vorrangig einzusetzen, auch Geld, das zu Lebzeiten Schonvermögen der verstorbenen Person war
2. Leistungen aus Anlass des TodesSterbegeld, zum Beispiel aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Leistungen einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags, Beihilfen im öffentlichen Dienst
3. Ansprüche gegen DritteSchadensersatz, wenn ein anderer den Tod verursacht hat, und Ausgleichsansprüche gegen andere Erben oder vorrangig Verpflichtete, soweit sie nicht wirtschaftlich wertlos sind
4. Eigenes EinkommenNur soweit es über der Einkommensgrenze der Sozialhilfe (§ 85 SGB XII) liegt, und auch dann nur in angemessenem Umfang
5. Eigenes VermögenVermögen über dem Schonvermögen der Sozialhilfe (§ 90 SGB XII); nach den Kleveer Hinweisen wird großzügig geprüft, ein selbst bewohntes Haus oder das eigene Auto soll nicht verlangt werden

Für dich als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherungsgeld ist der entscheidende Satz: Ist die verpflichtete Person nach dem SGB II oder dem SGB XII hilfebedürftig, ist ihr die Kostentragung unzumutbar (BSG, Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 23/08 R). Liegen die Voraussetzungen für Leistungen zum Lebensunterhalt vor, ist regelmäßig von Unzumutbarkeit auszugehen (BSG, Urteil vom 25.08.2011, B 8 SO 20/10 R). Beachte aber: Das Sozialamt prüft dein Vermögen nach den Regeln der Sozialhilfe, nicht nach den Freibeträgen des Jobcenters, die der Artikel Schonvermögen 2026 erklärt.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem die Rechnung des Bestatters fällig wird, nicht der Todestag. Das Sozialamt kann auch nur einen Teil übernehmen, wenn ein Teil der Kosten aus Nachlass oder Einkommen bezahlt werden kann. Das Wort "soweit" im Gesetz macht diesen Zuschuss ausdrücklich möglich.

Was übernimmt das Sozialamt bei einer Sozialbestattung?

Übernommen werden die Kosten, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen (BSG, B 8 SO 20/10 R). Eine erkennbare "Armenbestattung" muss niemand hinnehmen, eine Luxusbestattung wird aber nicht bezahlt. Was die Friedhofssatzung als Mindestmaß vorschreibt, gehört immer dazu.

In der Regel übernommenIn der Regel nicht übernommen
Sarg oder Urne mit einfacher AusstattungTodesanzeigen und Danksagungen
Überführung am Ort, hygienische Versorgung, AufbewahrungLeichenschmaus und Bewirtung
Formalitäten und Begleitung durch den BestatterTrauerkleidung und Anreise der Angehörigen
Einfache Trauerfeier mit schlichtem Blumenschmuck, SargträgerSpätere Grabpflege und spätere Verlängerung des Grabrechts
Friedhofsgebühren für ein einfaches Grab, erste GrabherrichtungKondolenzmappe, Schmuckurne, Grablampe
Ein einfaches Grabmal oder GrabkreuzÜberführung an einen anderen Ort, sofern keine besonderen Gründe vorliegen

Die Liste folgt den Arbeitshinweisen des Kreises Kleve. Die Höhe der anerkannten Beträge legt jede Kommune selbst fest, oft mit Pauschalen und Obergrenzen. Waren die tatsächlichen Kosten höher als erforderlich, übernimmt das Sozialamt nur den Betrag, den eine einfache Bestattung gekostet hätte. Frag deshalb vor der Beauftragung beim Sozialamt nach, welcher Rahmen bei dir gilt, und hol beim Bestatter einen schriftlichen Kostenvoranschlag ein.

Rechenbeispiel: Rechnung, Nachlass und Übernahme

Angenommen, die Rechnung des Bestatters und die Friedhofsgebühren betragen zusammen 3.400 Euro und liegen im Rahmen dessen, was die Kommune als erforderlich anerkennt. Auf dem Konto der verstorbenen Person liegen 600 Euro, eine Sterbegeldversicherung gibt es nicht. Die beiden Beträge sind Annahmen, die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Ort ab.

PostenBetrag
Erforderliche Bestattungskosten3.400,00 Euro
minus Nachlass (Kontoguthaben)600,00 Euro
Rest, den die verpflichtete Person tragen müsste2.800,00 Euro
Übernahme durch das Sozialamt, wenn die verpflichtete Person Grundsicherungsgeld bezieht2.800,00 Euro

Dein Grundsicherungsgeld wird durch die Übernahme nicht gekürzt. Die Leistung des Sozialamts dient ausdrücklich der Begleichung der Bestattungsrechnung. Solche zweckbestimmten Leistungen sind nach § 11a Abs. 3 SGB II nur so weit Einkommen, als das Grundsicherungsgeld demselben Zweck dient, und Bestattungskosten deckt das Grundsicherungsgeld gerade nicht.

Was sich beim Grundsicherungsgeld der Hinterbliebenen ändert

Stirbt ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, muss das Jobcenter neu rechnen. Teile den Todesfall deshalb sofort mit. Ein Beispiel mit den Regelsätzen 2026: Ein Paar bezieht Grundsicherungsgeld, die Wohnung kostet 480 Euro kalt, 100 Euro Nebenkosten und 80 Euro Heizung, zusammen 660 Euro.

PostenAls PaarNach dem Tod, alleinAllein mit Minijob 603 Euro
Regelbedarf1.012,00 Euro (2 x 506)563,00 Euro563,00 Euro
Kosten der Unterkunft660,00 Euro660,00 Euro660,00 Euro
Bedarf1.672,00 Euro1.223,00 Euro1.223,00 Euro
Angerechnetes Einkommen0,00 Euro0,00 Euro394,10 Euro
Grundsicherungsgeld1.672,00 Euro1.223,00 Euro828,90 Euro

Der eigene Regelbedarf steigt von 506 auf 563 Euro, weil aus der Paar-Stufe die Stufe für Alleinstehende wird. Die Wohnkosten gehen zunächst voll auf dich über. Ist die Wohnung für eine Person zu teuer, kann das Jobcenter dich zur Kostensenkung auffordern. Unangemessene Kosten werden in der Regel längstens sechs Monate weitergezahlt (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II), mehr dazu im Artikel Angemessene Miete. Mit einem Minijob von 603 Euro bleiben nach § 11b Abs. 3 SGB II 208,90 Euro anrechnungsfrei, verfügbar sind dann 1.431,90 Euro. Was von jedem weiteren Euro bleibt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer.

Bekommst du eine Witwen- oder Witwerrente, wird sie grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Für die erhöhte Rente im Sterbevierteljahr gilt eine Besonderheit, die der Artikel Nicht anrechenbares Einkommen erklärt. Das Sozialamt kann das bei der Prüfung der Bestattungskosten anders sehen: Die Kleveer Arbeitshinweise berücksichtigen die Rente dort einschließlich des Aufschlags im Sterbevierteljahr vollständig als Einkommen.

So stellst du den Antrag

  1. Sozialamt früh informieren: Wenn möglich, melde dich vor der Beauftragung des Bestatters beim zuständigen Sozialamt und frag nach dem anerkannten Kostenrahmen. Ein formloser Antrag genügt zunächst.
  2. Einfache Bestattung beauftragen: Lass dir einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben und sag dem Bestatter, dass du die Übernahme nach § 74 SGB XII beantragst.
  3. Unterlagen sammeln: Sterbeurkunde, Rechnungen von Bestatter und Friedhof, Nachweise über Nachlass und Kontostand der verstorbenen Person, Versicherungen und Vorsorgeverträge, ein eventuelles Testament oder die Ausschlagungserklärung, dein aktueller Bescheid über das Grundsicherungsgeld und Nachweise zu anderen Angehörigen.
  4. Antrag zügig stellen: Der Antrag ist an keine gesetzliche Frist gebunden und auch nach der Beerdigung noch möglich (BSG, B 8 SO 23/08 R). Er muss aber in angemessener Zeit gestellt werden, nachdem feststeht, wer verpflichtet ist. Die Kleveer Hinweise orientieren sich an ein bis zwei Monaten. Wer viel länger wartet, riskiert, dass das Sozialamt an der Unzumutbarkeit zweifelt.

Wird der Antrag abgelehnt, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht im Artikel Widerspruch gegen einen Bescheid, die Regeln gelten für Bescheide des Sozialamts entsprechend.

Häufige Fragen

Zahlt das Jobcenter die Beerdigung?

Nein. Zuständig ist das Sozialamt nach § 74 SGB XII. Es übernimmt die erforderlichen Kosten, soweit sie der verpflichteten Person nicht zuzumuten sind, auch wenn diese Grundsicherungsgeld vom Jobcenter bezieht.

Muss ich die Beerdigung bezahlen, wenn ich Grundsicherungsgeld bekomme?

Zuerst werden Nachlass, Sterbegeld, Vorsorgeverträge und Ansprüche gegen andere Verpflichtete eingesetzt. Den Rest musst du als hilfebedürftige Person in der Regel nicht tragen, das Sozialamt übernimmt ihn (BSG, B 8 SO 20/10 R).

Welches Sozialamt ist für die Bestattungskosten zuständig?

Das Sozialamt, das der verstorbenen Person bis zum Tod Sozialhilfe gezahlt hat. Gab es keine Sozialhilfe, ist das Sozialamt am Sterbeort zuständig (§ 98 Abs. 3 SGB XII).

Kann ich den Antrag auch nach der Beerdigung stellen?

Ja, das Bundessozialgericht lässt das ausdrücklich zu (B 8 SO 23/08 R). Stelle ihn trotzdem zügig, in der Praxis werden ein bis zwei Monate als angemessen angesehen.

Was übernimmt das Sozialamt bei einer Sozialbestattung?

Eine würdige, ortsübliche einfache Bestattung mit Sarg oder Urne, Bestatterleistungen, einfacher Trauerfeier, Friedhofsgebühren und einfachem Grabmal. Todesanzeigen, Leichenschmaus, Trauerkleidung, Anreise und spätere Grabpflege gehören nicht dazu.

Muss ich trotz Ausschlagung der Erbschaft die Beerdigung bezahlen?

Als Erbe haftest du nach der Ausschlagung nicht mehr. Die Bestattungspflicht naher Angehöriger nach Landesrecht bleibt aber bestehen. Auch als Bestattungspflichtiger kannst du die Übernahme nach § 74 SGB XII beantragen.

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