Kurz gesagt: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern (5 und 8 Jahre) und 550 Euro Warmmiete hat 2026 einen Bedarf von 2.062,68 Euro im Monat: 1.310 Euro Regelbedarf, 202,68 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende und 550 Euro Kosten der Unterkunft. Davon abgezogen wird das Kindergeld von 518 Euro. Das Jobcenter überweist also 1.544,68 Euro. Die Miete ist der größte Stellhebel, sie fällt regional sehr unterschiedlich aus.
Schritt 1: Der Regelbedarf der Bedarfsgemeinschaft
Jedes Mitglied des Haushalts hat einen eigenen Regelbedarf. Die Sätze sind 2026 unverändert (Nullrunde mit Besitzschutz), die Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 hat daran nichts geändert.
| Person | Regelbedarfsstufe | Betrag |
|---|---|---|
| Mutter (alleinstehend) | RBS 1 | 563 € |
| Kind, 8 Jahre | RBS 5 (6 bis 13) | 390 € |
| Kind, 5 Jahre | RBS 6 (0 bis 5) | 357 € |
| Summe Regelbedarf | 1.310 € |
Das Alter der Kinder zählt also doppelt: Es bestimmt den Regelbedarf und, wie gleich zu sehen, auch die Höhe des Mehrbedarfs.
Schritt 2: Der Mehrbedarf für Alleinerziehende
Wer mit Kindern allein lebt und sie überwiegend allein versorgt, bekommt einen Zuschlag nach § 21 Abs. 3 SGB II. Das Jobcenter prüft zwei Varianten und muss von Amts wegen die günstigere nehmen (Günstigerprüfung). Bemessungsgrundlage ist immer die Regelbedarfsstufe 1, also 563 Euro.
- Pauschale 36 Prozent: greift, wenn mindestens ein Kind unter 7 Jahren lebt oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren. Ergibt 202,68 Euro.
- Staffel 12 Prozent je Kind: maximal 60 Prozent. Bei zwei Kindern also 24 Prozent oder 135,12 Euro.
Im Beispielhaushalt ist das jüngere Kind 5 Jahre alt, damit gilt die 36-Prozent-Pauschale mit 202,68 Euro. Sind beide Kinder dagegen 16 Jahre oder älter, bleibt nur die Staffel mit 135,12 Euro. So sieht der Zuschlag je nach Kinderzahl aus:
| Konstellation | Prozentsatz | Mehrbedarf |
|---|---|---|
| 1 Kind unter 7 Jahren | 36 % | 202,68 € |
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % | 202,68 € |
| 2 Kinder, beide 16 oder älter | 24 % | 135,12 € |
| 4 Kinder | 48 % | 270,24 € |
| 5 Kinder und mehr | 60 % (Maximum) | 337,80 € |
Schritt 3: Miete plus Kindergeld ergeben den Auszahlbetrag
Die Kosten der Unterkunft übernimmt das Jobcenter in tatsächlicher Höhe, solange sie angemessen sind. Angemessen heißt: Jede Kommune legt eigene Obergrenzen nach Haushaltsgröße fest, ein pauschaler Bundeswert existiert nicht. Im Beispiel rechnen wir mit 420 Euro Kaltmiete, 80 Euro Nebenkosten und 50 Euro Heizkosten, zusammen 550 Euro.
Auf der Einkommensseite steht zunächst nur das Kindergeld. Es gilt als Einkommen des Kindes und wird voll angerechnet, mit 259 Euro je Kind also 518 Euro. Damit steht die Rechnung:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Regelbedarf | 1.310,00 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehende (36 %) | 202,68 € |
| Kosten der Unterkunft (warm) | 550,00 € |
| Gesamtbedarf | 2.062,68 € |
| abzüglich Kindergeld (2 x 259 €) | -518,00 € |
| Grundsicherungsgeld vom Jobcenter | 1.544,68 € |
Dem Haushalt stehen damit 2.062,68 Euro zur Verfügung, Kindergeld und Leistung zusammengenommen. Mit deiner echten Warmmiete und den Altersangaben deiner Kinder rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner denselben Weg in wenigen Sekunden durch.
Was passiert, wenn du arbeitest?
Erwerbseinkommen wird nicht voll angerechnet. Ein Teil bleibt als Erwerbstätigenfreibetrag im Haushalt, und weil mindestens ein Kind mit im Haushalt lebt, läuft dieser Freibetrag bis 1.500 Euro Brutto statt nur bis 1.200 Euro. Der Anspruch endet in diesem Haushalt erst bei rund 1.923 Euro Brutto.
| Brutto im Monat | Freibetrag | Grundsicherungsgeld | verfügbar gesamt |
|---|---|---|---|
| 0 € | 0,00 € | 1.544,68 € | 2.062,68 € |
| 400 € | 160,00 € | 1.304,68 € | 2.222,68 € |
| 603 € (Minijob) | 208,90 € | 1.150,58 € | 2.271,58 € |
| 1.000 € | 328,00 € | 872,68 € | 2.390,68 € |
| 1.500 € | 378,00 € | 422,68 € | 2.440,68 € |
Jede Stufe bringt mehr Geld ins Haus, die Zuwächse werden aber flacher. Der Zuverdienst-Optimierer zeigt für deinen Haushalt, in welchem Lohnbereich sich zusätzliche Stunden am stärksten auszahlen.
Drei Punkte, die im Alltag oft übersehen werden
- Unterhalt und Unterhaltsvorschuss mindern den Anspruch. Beides zählt als Einkommen des Kindes, genau wie das Kindergeld. Wer Unterhalt bekommt, muss ihn angeben, das Jobcenter rechnet ihn zusätzlich zum Kindergeld an.
- Der Mehrbedarf entfällt bei geteilter Betreuung nicht automatisch. Entscheidend ist, wer die Pflege und Erziehung überwiegend allein übernimmt. Bei einem echten Wechselmodell kann der Zuschlag aufgeteilt werden.
- Kinder können aus der Bedarfsgemeinschaft fallen. Wenn eigenes Einkommen des Kindes, etwa Kindergeld plus Unterhalt, seinen Bedarf komplett deckt, gehört es nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft. Der Mehrbedarf der Mutter bleibt davon unberührt, solange das Kind im Haushalt lebt.
Häufige Fragen
Wie viel Grundsicherungsgeld bekommt eine Alleinerziehende mit 2 Kindern?
Im Beispiel mit Kindern von 5 und 8 Jahren und 550 Euro Warmmiete: 2.062,68 Euro Bedarf, davon 518 Euro Kindergeld abgezogen, also 1.544,68 Euro Auszahlung. Mit anderer Miete verschiebt sich der Betrag eins zu eins.
Wie hoch ist der Mehrbedarf für Alleinerziehende 2026?
36 Prozent von 563 Euro, also 202,68 Euro, wenn ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren im Haushalt leben. Sonst 12 Prozent je Kind, höchstens 60 Prozent.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja, in voller Höhe als Einkommen des Kindes. Bei zwei Kindern sind das 518 Euro im Monat.
Wie viel darf ich als Alleinerziehende dazuverdienen?
Eine feste Obergrenze gibt es nicht, der Anspruch sinkt schrittweise. Weil ein Kind im Haushalt lebt, gilt der Freibetrag bis 1.500 Euro Brutto und beträgt dort höchstens 378 Euro. Im Beispielhaushalt endet der Anspruch bei etwa 1.923 Euro Brutto.
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