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Mietschulden und Stromschulden: zahlt das Jobcenter?

Bei drohender Wohnungslosigkeit soll das Jobcenter Mietschulden übernehmen. Es tut das aber fast immer als Darlehen, und es gibt eine Frist, nach deren Ablauf auch Geld die Wohnung nicht mehr rettet.

Kurz gesagt: Nach § 22 Absatz 8 SGB II kann das Jobcenter Mietschulden übernehmen, wenn das zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist, und es soll sie übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht. Vorher ist aber das Geld einzusetzen, das dir sonst als Schonvermögen zusteht, und Geldleistungen sollen als Darlehen fließen. Getilgt wird dieses Darlehen mit 5 Prozent des Regelbedarfs im Monat, bei der Regelbedarfsstufe 1 also mit 28,15 Euro. Entscheidend ist das Tempo: Die fristlose Kündigung wird nur dann noch unwirksam, wenn der Vermieter spätestens zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage sein Geld hat oder eine öffentliche Stelle sich schriftlich zur Zahlung verpflichtet (§ 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB). Für Stromschulden gilt ein anderer Weg, denn Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfs und keine Unterkunftsleistung.

Die Rechtsgrundlage: § 22 Absatz 8 SGB II

Der Wortlaut ist kurz und enthält vier Aussagen, die in dieser Reihenfolge geprüft werden:

SatzInhaltWas das praktisch heißt
Satz 1Schulden können übernommen werden, soweit das zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt istErmessen. Das Jobcenter darf abwägen, muss seine Entscheidung aber begründen
Satz 2Sie sollen übernommen werden, wenn das gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten drohtDas Ermessen schrumpft. Bei drohender Wohnungslosigkeit ist die Übernahme der Regelfall, die Ablehnung die begründungsbedürftige Ausnahme
Satz 3Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 SGB II ist vorrangig einzusetzenDer Verweis geht auf die Freibetragsvorschrift. Gerade das sonst geschützte Schonvermögen musst du hier also zuerst einsetzen
Satz 4Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werdenDas Geld ist geliehen, nicht geschenkt. Ein Zuschuss bleibt die seltene Ausnahme

Wichtig ist die Einstiegsvoraussetzung im ersten Halbsatz: Die Vorschrift gilt, "sofern Grundsicherungsgeld für den Bedarf für Unterkunft und Heizung erbracht wird". Wer keine Leistungen bezieht, ist damit nicht schutzlos, sondern beim Sozialamt richtig. § 36 Absatz 1 SGB XII enthält fast denselben Text, mit einem für Betroffene günstigeren Unterschied: Dort können Geldleistungen ausdrücklich "als Beihilfe oder als Darlehen" erbracht werden. Ein Zuschuss ist also gleichrangig vorgesehen.

Welche Kosten überhaupt als Unterkunftsbedarf anerkannt werden und wo die Angemessenheitsgrenze liegt, steht im Artikel angemessene Miete beim Grundsicherungsgeld. Wie hoch dein laufender Anspruch ist, rechnest du im Grundsicherungsgeld-Rechner nach.

Die Frist, auf die es ankommt

Mietschulden sind kein Zustand, sondern ein Ablauf mit festen Stationen. Jede Station hat ihre eigene Rechtsgrundlage, und nur an zwei Stellen lässt sich die Kündigung noch aus der Welt schaffen.

StationWas passiertGrundlage
Rückstand entstehtDer Vermieter darf fristlos kündigen, wenn du an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug bist oder über mehr als zwei Termine hinweg zwei Monatsmieten schuldest§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB
Höhe des RückstandsBei zwei aufeinanderfolgenden Terminen ist der Teil erst dann "nicht unerheblich", wenn er eine Monatsmiete übersteigt§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB
Vor der KündigungWird der Vermieter vorher befriedigt, ist die Kündigung ausgeschlossen. Eine Abmahnung ist bei Zahlungsverzug nicht nötig§ 543 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB
Räumungsklage geht einDas Gericht meldet die Klage von sich aus an das Jobcenter§ 22 Abs. 9 SGB II
Zwei Monate ab RechtshängigkeitDie Kündigung wird unwirksam, wenn der Vermieter befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB
DanachGeld hilft nicht mehr automatisch. Der Vermieter muss der Fortsetzung des Mietverhältnisses zustimmen-

Zwei Details der Schonfristregelung werden oft übersehen. Erstens reicht die schriftliche Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle aus, das Geld muss also nicht schon geflossen sein. Genau darum ist es sinnvoll, das Jobcenter ausdrücklich um eine solche Erklärung gegenüber dem Vermieter zu bitten. Zweitens ist die Rettung nur einmal in zwei Jahren zu haben: Sie gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine auf diesem Weg unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist (§ 569 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 BGB).

Und der Wortlaut betrifft ausdrücklich die außerordentliche fristlose Kündigung nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB. Spricht der Vermieter daneben vorsorglich eine ordentliche Kündigung aus, erfasst § 569 Absatz 3 Nummer 2 BGB diese nicht. Auch deshalb ist die Zahlung vor der Kündigung immer besser als die Zahlung danach.

Das Gericht meldet die Räumungsklage selbst

Viele wissen nicht, dass das Amtsgericht das Jobcenter von sich aus informiert. Nach § 22 Absatz 9 SGB II teilt das Gericht bei einer Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs unverzüglich mit: den Tag des Klageeingangs, Namen und Anschriften der Parteien, die Höhe der Monatsmiete, die Höhe des geltend gemachten Rückstands samt Nutzungsentschädigung und den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern er schon feststeht. Die Übermittlung unterbleibt nur, wenn die Nichtzahlung nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit beruht.

Das ist eine Chance, kein Automatismus. Die Meldung setzt die Prüfung nach Absatz 8 in Gang, ersetzt aber weder deinen Antrag noch deine Unterlagen. Verlass dich also nicht darauf, dass sich das Jobcenter meldet, sondern gehe von dir aus hin, sobald der erste Rückstand entsteht.

Stromschulden laufen über einen anderen Paragrafen

Haushaltsstrom ist im Regelbedarf enthalten. In den 563 Euro der Regelbedarfsstufe 1 stecken dafür rechnerisch rund 47,72 Euro im Monat, zusammen mit kleineren Instandhaltungskosten. Eine Stromrechnung ist deshalb kein Bedarf für Unterkunft und Heizung, und die Schuldenübernahme nach § 22 Absatz 8 SGB II passt nur über den zweiten Fall der Vorschrift, die "vergleichbare Notlage". Der zweite Weg ist ein Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Absatz 1 SGB II. Beide Wege enden beim selben Ergebnis: Geld gegen Rückzahlung.

Anders ist es bei den Heizkosten. Sie gehören nach § 22 SGB II zu den Kosten der Unterkunft, ebenso eine fällige Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung. Wie eine solche Nachzahlung behandelt wird, steht im Artikel Nebenkostennachzahlung beim Grundsicherungsgeld, die Grundlagen dazu im Artikel Heizkosten und Nebenkosten.

Wann darf der Strom überhaupt abgestellt werden?

Die Voraussetzungen stehen seit der Neuordnung nicht mehr in der Stromgrundversorgungsverordnung, sondern in § 41f des Energiewirtschaftsgesetzes. Sie sind enger, als viele denken:

VoraussetzungInhalt
Mahnung und AndrohungUnterbrechung frühestens vier Wochen nach vorheriger Androhung; die Androhung darf zugleich mit der Mahnung erfolgen
MindesthöheVerzug in Höhe des Doppelten des laufenden Monatsabschlags, zusätzlich mindestens 100 Euro
AnkündigungDer Beginn der Unterbrechung ist acht Werktage vorher brieflich anzukündigen
VerhältnismäßigkeitKeine Unterbrechung, wenn die Folgen außer Verhältnis stehen oder hinreichende Aussicht besteht, dass du zahlst; besonders schutzbedürftig sind Haushalte, in denen durch die Sperre eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben droht
HinweispflichtMit der Androhung muss der Lieferant kostenfrei über Wege zur Vermeidung informieren, unter anderem über Ratenpläne, Stundung, Schuldnerberatung und staatliche Hilfen

Zwei Punkte daraus sind bares Geld wert. Erstens der Satz, dass die Unterbrechung unzulässig ist, wenn du darlegst, dass hinreichende Aussicht besteht, deinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen: Ein angenommener Ratenplan oder eine Zusage des Jobcenters gehört genau dorthin, und zwar in Textform an den Lieferanten. Zweitens die Schutzbedürftigkeit: Gesundheitliche oder altersbedingte Gründe im Haushalt musst du auf Verlangen glaubhaft machen, dann ist die Sperre unverhältnismäßig.

Was das Darlehen im Monat kostet

Solange du Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehst, wird ein Darlehen ab dem Monat nach der Auszahlung durch monatliche Aufrechnung getilgt, und zwar mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs (§ 42a Absatz 2 SGB II). Die Aufrechnung ist schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären, sie kommt also nicht kommentarlos als geringere Überweisung.

RegelbedarfsstufeRegelbedarf 2026Tilgung 5 Prozent
RBS 1 (alleinstehend)563,00 €28,15 €
RBS 2 (Partner in der Bedarfsgemeinschaft)506,00 €25,30 €
RBS 3 (Erwachsene ohne eigenen Haushalt)451,00 €22,55 €

Zwei Grenzen schützen vor dem Zusammentreffen mehrerer Abzüge. Die Tilgung entfällt, soweit die Leistungen selbst nur als Darlehen erbracht werden, und sie entfällt auch, soweit bereits nach § 43 SGB II mit mehr als 20 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs aufgerechnet wird (§ 42a Absatz 2 Satz 4 SGB II). Wie eine solche Aufrechnung wegen einer Rückforderung funktioniert, steht im Artikel Rückforderung und Erstattungsbescheid. Und nach dem Ende des Leistungsbezugs wird der Restbetrag sofort fällig; über die Rückzahlung soll dann eine Vereinbarung getroffen werden, die deine wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt (§ 42a Absatz 4 SGB II).

Rechenbeispiel: drei Monatsmieten Rückstand

Alleinstehende Person, 380 Euro Kaltmiete plus 100 Euro Nebenkosten, kein Einkommen. Der Bedarf beträgt 563 Euro Regelbedarf plus 480 Euro Unterkunft, zusammen 1.043 Euro. Nach drei nicht gezahlten Monatsmieten stehen 1.440 Euro Rückstand im Raum, der Vermieter hat fristlos gekündigt und Räumungsklage erhoben.

PositionBetrag
Mietrückstand (3 x 480 €)1.440,00 €
Darlehen nach § 22 Abs. 8 SGB II1.440,00 €
Monatliche Tilgung (5 Prozent von 563 €)28,15 €
Auszahlung während der Tilgung (1.043 € minus 28,15 €)1.014,85 €
Dauer der Tilgung51 volle Raten, eine Schlussrate von 4,35 €, also 52 Monate

Vier Jahre und vier Monate für drei Monatsmieten: Das ist der Preis dafür, dass die Übernahme fast immer ein Darlehen ist. Die Rechnung zeigt zugleich, warum jeder Monat zählt. Wären es sechs statt drei Monatsmieten, verdoppelte sich die Tilgungsdauer auf mehr als acht Jahre. Wer nebenher arbeitet, verbessert seine Lage nicht über die Tilgungsrate, sondern über das Einkommen: Wie viel von jedem zusätzlichen Euro Bruttolohn im Haushalt bleibt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer.

Ein zweiter Hebel ist die Direktzahlung nach vorn. Nach § 22 Absatz 7 SGB II wird das Grundsicherungsgeld für die Unterkunft auf deinen Antrag an den Vermieter gezahlt, und es soll direkt gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist. Das Gesetz nennt als Beispiele ausdrücklich Mietrückstände, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, und Energiekostenrückstände, die zur Unterbrechung der Versorgung berechtigen. Der Antrag klingt unangenehm, verhindert aber zuverlässig, dass sich derselbe Rückstand ein zweites Mal aufbaut.

Was du der Reihe nach tun solltest

Häufige Fragen

Übernimmt das Jobcenter Mietschulden?

Es kann sie übernehmen, wenn das zur Sicherung der Unterkunft gerechtfertigt ist, und es soll sie übernehmen, wenn sonst Wohnungslosigkeit droht (§ 22 Abs. 8 SGB II). In der Regel geschieht das als Darlehen. Vorher einzusetzen ist auch das Vermögen, das sonst als Schonvermögen geschützt wäre (Satz 3 verweist auf § 12 Abs. 2 Satz 1 SGB II).

Muss ich das Geld zurückzahlen?

Im SGB II fast immer: Satz 4 bestimmt, dass Geldleistungen als Darlehen erbracht werden sollen. Getilgt wird mit 5 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs im Monat, bei 563 Euro also mit 28,15 Euro (§ 42a Abs. 2 SGB II). Beim Sozialamt sieht § 36 Abs. 1 SGB XII daneben ausdrücklich eine Beihilfe vor.

Wie lange habe ich nach der Kündigung Zeit?

Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Vermieter spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Das gilt nicht, wenn in den letzten zwei Jahren bereits eine Kündigung auf diese Weise unwirksam geworden ist.

Ab wann darf der Vermieter fristlos kündigen?

Wenn du für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Miete oder einem nicht unerheblichen Teil in Verzug bist oder über mehr als zwei Termine hinweg zwei Monatsmieten schuldest (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB). Nicht unerheblich ist ein Teilrückstand erst, wenn er eine Monatsmiete übersteigt (§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB).

Zahlt das Jobcenter Stromschulden?

Haushaltsstrom gehört zum Regelbedarf, nicht zu den Kosten der Unterkunft. In Betracht kommen ein Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf nach § 24 Abs. 1 SGB II oder die Übernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II wegen einer vergleichbaren Notlage. Heizkosten laufen dagegen direkt über § 22 SGB II.

Wann darf der Strom abgestellt werden?

Frühestens vier Wochen nach der Androhung, und nur wenn der Verzug das Doppelte des laufenden Monatsabschlags erreicht und zusätzlich mindestens 100 Euro beträgt (§ 41f EnWG). Der Beginn ist acht Werktage vorher brieflich anzukündigen. Die Sperre ist unzulässig, wenn du hinreichende Aussicht auf Zahlung darlegst oder im Haushalt eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht.

Erfährt das Jobcenter von der Räumungsklage?

Ja. Nach § 22 Abs. 9 SGB II meldet das Gericht die Klage unverzüglich, mit Eingangstag, Parteien, Miethöhe, Rückstand und Verhandlungstermin. Die Meldung ersetzt aber deinen Antrag nicht.

Kann das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlen?

Ja, auf deinen Antrag immer. Ohne Antrag soll es direkt zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung nicht sichergestellt ist, etwa bei kündigungsrelevanten Mietrückständen oder Energieschulden, die zur Versorgungsunterbrechung berechtigen (§ 22 Abs. 7 SGB II).

Was ist, wenn ich noch keine Leistungen beziehe?

Dann ist das Sozialamt zuständig. § 36 Abs. 1 SGB XII enthält dieselbe Soll-Regelung bei drohender Wohnungslosigkeit und erlaubt ausdrücklich eine Beihilfe statt eines Darlehens. Stelle zusätzlich einen Antrag auf Grundsicherungsgeld, wenn du hilfebedürftig bist.

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