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Unterhalt und Unterhaltsvorschuss: so mindern sie den Anspruch

Beides ist Einkommen des Kindes und wird voll angerechnet. Der Unterhaltsvorschuss beträgt 2026 je nach Alter 227, 299 oder 394 Euro. Hier steht, was das für deine Auszahlung bedeutet und warum ab dem zwölften Geburtstag eine Hürde dazukommt.

Kurz gesagt: Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen als Einkommen des Kindes und mindern das Grundsicherungsgeld Euro für Euro, genau wie das Kindergeld. Einen Freibetrag gibt es nicht, weil kein Erwerbseinkommen vorliegt. Der Unterhaltsvorschuss liegt 2026 bei 227 Euro (0 bis 5 Jahre), 299 Euro (6 bis 11 Jahre) und 394 Euro (12 bis 17 Jahre). Solange dein Haushalt im Leistungsbezug bleibt, hast du dadurch nicht mehr Geld im Monat, sondern nur eine andere Zusammensetzung. Trotzdem musst du beides beantragen: Nach § 12a SGB II sind vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Unterhaltsvorschuss 2026: die Sätze

Der Unterhaltsvorschuss springt ein, wenn der andere Elternteil gar nicht, zu wenig oder unregelmäßig zahlt. Seine Höhe ist gesetzlich an den Mindestunterhalt gekoppelt: Nach § 2 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz entspricht er dem Mindestunterhalt nach § 1612a BGB, vermindert um das volle Kindergeld für ein erstes Kind (§ 2 Abs. 2). Zum 1. Januar 2026 ist der Mindestunterhalt in allen Altersstufen um 4 Euro gestiegen, das Kindergeld ebenfalls um 4 Euro auf 259 Euro. Unter dem Strich bleibt der Unterhaltsvorschuss deshalb 2026 unverändert.

Alter des KindesMindestunterhalt 2026minus KindergeldUnterhaltsvorschuss
0 bis 5 Jahre486 €259 €227 €
6 bis 11 Jahre558 €259 €299 €
12 bis 17 Jahre653 €259 €394 €

Die Mindestunterhaltsbeträge stammen aus der Düsseldorfer Tabelle 2026 des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Achte auf die Altersstufen: Sie folgen dem Unterhaltsrecht (0 bis 5, 6 bis 11, 12 bis 17) und decken sich nicht mit den Regelbedarfsstufen des Grundsicherungsgelds (0 bis 5, 6 bis 13, 14 bis 17). Ein zwölfjähriges Kind hat also den Regelbedarf von 390 Euro, aber schon den höchsten Unterhaltsvorschuss.

Warum der Unterhalt eins zu eins abgezogen wird

Als Einkommen zu berücksichtigen sind nach § 11 Abs. 1 SGB II alle Einnahmen in Geld. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss gehören dazu, und zwar als Einkommen des Kindes, nicht des betreuenden Elternteils. Ein Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b SGB II greift nicht, weil niemand dafür gearbeitet hat. Die Versicherungspauschale von 30 Euro nach § 6 der Grundsicherungsgeld-Verordnung (vormals Bürgergeld-Verordnung) wird bei Minderjährigen nur abgesetzt, wenn das Kind tatsächlich eine eigene angemessene Versicherung abgeschlossen hat. In der Praxis ist das selten, deshalb wird meist der volle Betrag angerechnet.

Beispiel 1: Alleinerziehend mit einem Kind (6 Jahre), 500 Euro Warmmiete.

Positionohne Unterhaltsvorschussmit Unterhaltsvorschuss
Regelbedarf (563 + 390 €)953,00 €953,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehende (36 %)202,68 €202,68 €
Kosten der Unterkunft500,00 €500,00 €
Gesamtbedarf1.655,68 €1.655,68 €
Kindergeld259,00 €259,00 €
Unterhaltsvorschuss0,00 €299,00 €
Grundsicherungsgeld1.396,68 €1.097,68 €
verfügbar insgesamt1.655,68 €1.655,68 €

Die letzte Zeile ist der entscheidende Punkt: Der Haushalt hat mit Unterhaltsvorschuss keinen Euro mehr zur Verfügung. Das Jobcenter zahlt einfach 299 Euro weniger. Anders als beim Zuverdienst aus Arbeit gibt es hier keine Behaltequote. Wie viel von zusätzlichem Lohn dagegen im Haushalt bleibt, zeigt der Zuverdienst-Optimierer; deinen eigenen Bedarf rechnet der Grundsicherungsgeld-Rechner durch.

Die 12-Jahres-Hürde beim Unterhaltsvorschuss

Bis zum zwölften Geburtstag bekommt jedes berechtigte Kind Unterhaltsvorschuss, ohne dass es auf das Einkommen des betreuenden Elternteils ankommt. Danach wird es enger. § 1 Abs. 1a Unterhaltsvorschussgesetz verlangt für Kinder von 12 bis 17 Jahren zusätzlich eine von zwei Bedingungen:

Für die Prüfung zieht die Unterhaltsvorschussstelle in der Regel den Jobcenter-Bescheid des Monats heran, in dem das Kind zwölf wird. Wer also mit einem Kind ab 12 im Leistungsbezug ist und gar nicht arbeitet, verliert den Unterhaltsvorschuss, sofern er nicht ohnehin den Bezug beendet.

Beispiel 2: Alleinerziehend mit einem Kind (13 Jahre), 500 Euro Warmmiete. Der Mehrbedarf liegt hier bei 12 Prozent (67,56 Euro), weil das Kind älter als sieben ist. Der Bedarf beträgt 1.520,56 Euro.

Situationangerechnetes EinkommenGrundsicherungsgeldverfügbar
kein Zuverdienst, kein Unterhaltsvorschuss259,00 €1.261,56 €1.520,56 €
600 € Minijob, kein Unterhaltsvorschuss651,00 €869,56 €1.728,56 €
600 € Minijob plus 394 € Unterhaltsvorschuss1.045,00 €475,56 €1.728,56 €

Erst der Minijob mit 600 Euro öffnet die Tür zum Unterhaltsvorschuss, und er bringt zusätzlich 208 Euro Erwerbstätigenfreibetrag. Der Unterhaltsvorschuss selbst ändert am verfügbaren Betrag nichts, er verschiebt nur 394 Euro vom Jobcenter zur Unterhaltsvorschussstelle. Trotzdem lohnt der Antrag: Fällt der Leistungsbezug später weg, etwa weil du die Stunden erhöhst, bleibt der Unterhaltsvorschuss als eigenes Einkommen erhalten.

Wenn der volle Unterhalt fließt: das Kind fällt aus der Bedarfsgemeinschaft

Zahlt der andere Elternteil den vollen Mindestunterhalt, sieht die Rechnung anders aus. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld nach § 1612b BGB zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, der Zahlbetrag für ein achtjähriges Kind beträgt also 558 minus 129,50, das sind 428,50 Euro.

Beispiel 3: Alleinerziehend mit einem Kind (8 Jahre), 500 Euro Warmmiete, voller Unterhalt. Das Jobcenter prüft den Bedarf jeder Person einzeln. Die Miete wird nach dem Kopfteilprinzip geteilt, hier also 250 Euro je Person.

PositionMutterKind (8)
Regelbedarf563,00 €390,00 €
Mehrbedarf Alleinerziehende (12 %)67,56 €0,00 €
Mietanteil250,00 €250,00 €
eigener Bedarf880,56 €640,00 €
Unterhalt0,00 €428,50 €
Kindergeld, soweit benötigt47,50 € (Überhang)211,50 €
Anspruch833,06 €0,00 €

Das Kind deckt seinen Bedarf von 640 Euro aus Unterhalt und einem Teil des Kindergeldes selbst und gehört damit nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II). Vom Kindergeld werden nur 211,50 Euro beim Kind gebraucht; der Rest von 47,50 Euro zählt als Einkommen der kindergeldberechtigten Mutter. Diesen Mechanismus regelt § 11 Abs. 1 SGB II: Das Kindergeld wird dem Kind zugerechnet, soweit es dort zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.

Zwei Dinge bleiben trotzdem erhalten. Erstens der Mehrbedarf für Alleinerziehende: § 21 Abs. 3 SGB II verlangt nur, dass du mit einem minderjährigen Kind zusammenlebst und allein für Pflege und Erziehung sorgst, nicht dass das Kind in der Bedarfsgemeinschaft ist. Zweitens ein möglicher Überschuss beim Kind: Übersteigt der Unterhalt den Kindsbedarf, wird der Überschuss nicht auf dich umgelegt. Nur der Kindergeldüberhang wandert zum Elternteil, weil das Gesetz das ausdrücklich so anordnet.

Der Sofortzuschlag von 25 Euro nach § 72 SGB II gilt für Kinder mit Leistungsanspruch und ausdrücklich auch dann, wenn der Anspruch allein wegen der Anrechnung des Kindergeldes entfällt. Fällt er wie hier zusätzlich wegen des Unterhalts weg, nennt die Vorschrift diesen Fall nicht. Frag im Zweifel im Bescheid nach, wie das Jobcenter das bei dir gerechnet hat.

Unterhalt für dich selbst: Trennungs- und Ehegattenunterhalt

Bekommst du selbst Unterhalt, etwa Trennungs-, Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt, ist das dein eigenes Einkommen. Auch hier gibt es keinen Erwerbstätigenfreibetrag, aber die Versicherungspauschale von 30 Euro nach § 6 der Grundsicherungsgeld-Verordnung wird bei Volljährigen immer abgesetzt, ohne Nachweis einer bestimmten Versicherung.

Rechenbeispiel auf Basis von Beispiel 1 (Bedarf 1.655,68 Euro): Kommen 400 Euro Trennungsunterhalt dazu, werden davon 370 Euro angerechnet. Zusammen mit 259 Euro Kindergeld sind das 629 Euro, das Grundsicherungsgeld sinkt auf 1.026,68 Euro. Mit zusätzlichen 299 Euro Unterhaltsvorschuss für das Kind blieben 727,68 Euro.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Angerechnet wird im Monat des Zuflusses. Zahlt der andere Elternteil unregelmäßig und schickt im März drei Monatsraten auf einmal, landet das komplett im März. Wie das Jobcenter mit solchen Nachzahlungen umgeht und wann es sie auf sechs Monate verteilt, steht im Artikel zu den Einmalzahlungen.

Was das Jobcenter von dir verlangt

Häufige Fragen

Wird Unterhalt auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Ja, in voller Höhe. Kindesunterhalt ist Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf Euro für Euro. Einen Erwerbstätigenfreibetrag gibt es nicht. Die Versicherungspauschale von 30 Euro wird bei Minderjährigen nur abgesetzt, wenn das Kind tatsächlich eine eigene angemessene Versicherung hat.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

227 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 299 Euro von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro von 12 bis 17 Jahren. Das ist der Mindestunterhalt (486, 558, 653 Euro) minus 259 Euro Kindergeld.

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, wenn ich Grundsicherungsgeld beziehe?

Bis zum zwölften Geburtstag ja, ohne Einkommensgrenze. Ab 12 Jahren nur, wenn das Kind keine SGB-II-Leistungen bezieht oder du mindestens 600 Euro eigenes Einkommen im Monat hast (§ 1 Abs. 1a Unterhaltsvorschussgesetz).

Habe ich mehr Geld, wenn Unterhalt gezahlt wird?

Im Leistungsbezug nicht. Der Unterhalt ersetzt einen Teil des Grundsicherungsgelds, das verfügbare Haushaltseinkommen bleibt gleich. Spürbar wird er, sobald der Haushalt insgesamt über den Bedarf kommt und aus dem Bezug herauswächst.

Muss ich Unterhalt und Unterhaltsvorschuss beantragen?

Ja. § 12a SGB II verpflichtet dich, vorrangige Sozialleistungen zu beantragen. Den Unterhaltsanspruch selbst kann das Jobcenter nach § 33 SGB II auf sich überleiten und beim anderen Elternteil eintreiben.

Bleibt der Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft fällt?

Ja. § 21 Abs. 3 SGB II setzt nur voraus, dass du mit einem minderjährigen Kind zusammenlebst und allein für Pflege und Erziehung sorgst. Ob das Kind eigene Leistungen bekommt, spielt dafür keine Rolle.

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